Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft
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Am 1. April 1897 übernahm die Verwaltung der Preußischen Staatseisenbahnen die Betriebsführung der Staatseisenbahnen des Großherzogtums Hessen unter der gemeinsamen Bezeichnung Preußisch-Hessische Eisenbahnbetriebs- und Finanzgemeinschaft. Eigentums- und Hoheitsrechte sowie die anteilige Rendite verblieben gemäß eines Staatsvertrags vom 23. Juni 1896 dem Hessischen Staat. Sitz der Eisenbahndirektion war Mainz.
Hessen konnte auch Einfluss auf die Besetzung der leitenden Beamtenstellen nehmen. Dagegen entsprachen Technik und Betriebsablauf allein den preußischen Vorschriften. Alle Beamten trugen die preußische Uniform, die hessischen durften allerdings zusätzlich ein hessisches Abzeichen anbringen.
Grund für diese Vereinbarungen war zum einen die geographische Lage des zweigeteilten Landes Hessen, das eng mit preußischen Gebieten verschachtelt war. Zum anderen hatten beide Staaten das Ziel, die letzte große Privatbahn zu verstaatlichen, die Hessische Ludwigs-Eisenbahngesellschaft. Die Gemeinschaft endete mit dem Übergang der "Länderbahnen" auf die Deutsche Reichsbahn am 1. April 1920.
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