Postwertzeichen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Postwertzeichen sind amtliche Wertzeichen, welche der Erhebung oder der Verrechnung von Postgebühren (oder Entgelten) dienen. Gewöhnlich unterscheidet man vier Arten von Postwertzeichen:
- die Briefmarken
- die Karten, Umschläge oder Formulare mit Wertzeichenaufdruck (Ganzsachen)
- die Internationalen Antwortscheine
- die Freistempelabdrucke
Mit der Software STAMPIT kann auch der Endverbraucher am Computer Frankiervermerke (virtuelle Briefmarken) selbst ausdrucken und damit auf herkömmliche Briefmarken verzichten.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland
[Bearbeiten] Begriffsentstehung im Deutschen Reich 1892?
Der rechtsgeschichtlich und rechtsdogmatisch frühe und grundlegende Aufsatz von Josef Kohler über das Recht der Briefmarken von 1892 verwendet durchgängig „Briefmarke“. Erst auf der 19. Seite seines Aufsatztes spricht er erstmalig unsystematisch je einmal von „Postzeichen“ (S. 334), „Postwertzeichen“ und „Wertzeichen“(S. 335f.). Die Wörterbücher der deutschen Sprache und Lexika werden den Begriff „Postwertzeichen“ erst Jahrzehnte später neu aufnehmen und das nur vereinzelt. Daraus kann geschlossen werden, dass „Postwertzeichen“ 1892 ein noch höchst seltenes fachsprachliches Wort war, das vielleicht erst von Josef Kohler verbreitet, wenn nicht sogar geprägt worden ist. Genauere Forschungen zur Wortgeschichte fehlen noch. In der Umgangssprache scheint es keinen festen Fuß gefasst zu haben; nur wenige Postbenutzer haben anscheinend am Postschalter je „Postwertzeichen“ verlangt.
[Bearbeiten] Deutsche Bundespost von 1949-1994
Die Deutsche Bundespost gab als Staatsorgan der Bundesrepublik von 1949-1994 "amtliche Postwertzeichen" heraus; „Postwertzeichen“ war auch der offizielle Rechts- und Gesetzesbegriff. „Briefmarke“, „Freimarke“ und andere waren in dieser Zeit inoffizielle Alltags- und Umgangssprache. Die hoheitlichen „Postwertzeichen“ gehörten als geldähnlich zu den „amtlichen Wertzeichen“ im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB). Ihre Fälschung wurde gemäß §§ 148, 149 StGB als „Wertzeichenfälschung“ bestraft.
[Bearbeiten] Deutsche Post AG
Durch Änderungen des Grundgesetzes (Verfassung) der Bundesrepublik Deutschland und des Postgesetzes wurde die hoheitliche bzw öffentlich rechtliche Bundespost 1994 in die privat- oder zivilrechtliche „Deutsche Post Aktiengesellschaft“, Bonn, umgewandelt (sog. Post-Privatisierung).
Als privates Wirtschaftsunternehmen gibt die Deutsche Post AG seitdem „Briefmarken“ heraus. Diese sind heute nach Rechtswissenschaft und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes privat- oder zivilrechtliche „kleine Inhaber-Papiere“ gem. § 807 Bürgerliches Gesetz-Buch(BGB). Ihre Fälschung ist deshalb seitdem keine Wertzeichenfälschung mehr, sondern Urkundenfälschung.
Der alte Begriff des „Postwertzeichens“ ist in der Bundesrepublik Deutschland deshalb rechtlich und sprachlich nur noch ein untergegangenes historisches Wort.
[Bearbeiten] Literatur
- Josef Kohler: Zum Recht der Briefmarke. in: Archiv für Bürgerliches Recht Bd. 6, 1892, S. 316ff.
- Gerold Schmidt: Postwertzeichen. in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte(HRG), III. Band, Berlin 1984, Sp. 1844 - 1846
- BGH (Bundesgerichtshof) Urt. v. 11.10.2005 - XI ZR 395/04 (OLG Köln), abgedruckt in: NJW (Neue Juristische Wochenschrift)Jg. 2006, S. 54 - 56 = JZ (Juristenzeitung)Jg.2006, S. 368.
- OLG (Oberlandesgericht) Köln. Urt. v. 25.11.2004 - 14 U 15/04, abgedruckt in: JMBl. (Justiz-Ministerialblatt) NRW (Nordrhein-Westfalen)Jg. 2005, S.117 - 119.