Polizei (Frankreich)
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In Frankreich sind die Polizeiaufgaben auf drei Behörden aufgeteilt: Es existieren die beiden zivilen Polizeibehörden Police nationale (Nationalpolizei) auf nationaler Ebene, die dem Innenministerium untersteht und die Gemeindepolizei (Police municipale), die dem Bürgermeister untersteht. Ferner gibt es in ländlichen Gemeinden oft eine Garde champêtre (Feldhüter), welche für den Feldschutz und den Umweltschutz zuständig ist. Daneben gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie Nationale, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist. Die Polizeien der Gemeinden haben nur eingeschränkte Rechte und dürfen in der Regel nur Ortsrecht und die Einhaltung von Verkehrsvorschriften überwachen. Daneben unterstützen sie die für diese Gebiete eigentlich zuständige Gendarmerie. Oft tragen die Beamten der Gemeindepolizei keine Waffe.
Die Gendarmerie ist für ländliche Gebiete und Kleinstädte bis zu einer Größe von ca. 16000 Einwohnern zuständig. Für städtische Gebiete ist die Polizei zuständig.
Die beiden Behörden Gendarmerie und Polizei haben jedoch auf mehreren Bereichen klar abgegrenzte Kompetenzbereiche:
- Polizei: Fremden- und Grenzpolizei
- Gendarmerie: Angelegenheiten, die das Militär betreffen, Polizeiaufgaben auf See, Aufgaben auf Flugplätzen und Garde Républicaine
Ferner war die Polizei bis 1984 für Rettungsdienst und Krankentransport zuständig (Police secours). Danach wurden diese Bereiche auf die Feuerwehren übertragen. Die Bergrettung ist jedoch Teil der Gendarmerie (Peloton de gendarmerie de haute montagne) und auch bei der den Compagnies Républicaines de Sécurité angesiedelt.
Die Nationalpolizei unterteilt sich wieder in die Police administrative (entspricht ungefähr der Schutzpolizei, jedoch mit eingeschränkten Vollzugsrechten) und die Police judiciaire (Kriminalpolizei).
Die Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS) ist eine kasernierte, in regionale Gruppen und Kompanien gegliederte Spezialeinheit der Nationalpolizei, deren Einsatzgebiete mit denen der Bereitschaftspolizei in Deutschland vergleichbar sind (besonders Großlagen); für Aufgaben dieser Art ist bei der Gendarmerie die Gendarmerie mobile zuständig. Sowohl die Gendarmerie als auch die Polizei unterhalten Spezialeinheiten: Bei der Gendarmerie die Groupe d’Intervention de la Gendarmerie Nationale und bei der Polizei die Recherche Assistance Intervention Dissuasion (RAID, mit Zuständigkeit für Flugzeugentführung, Kernkraftwerke, Kanaltunnel, Züge und andere verletzliche Infrastruktur und die Groupes d'intervention de la police nationale. Bei der Gendarmerie gibt es ferner gepanzerte und paramilitärische Einheiten.
Die zivilen Ordnungskräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ab. Auch die französische Gendarmerie wurde 1791 unmittelbar nach der Revolution geschaffen und war im 19. Jahrhundert das Vorbild für die Gendarmerien vieler anderer Staaten.
Im Zuge einer allgemeinen Reform wurden die Dienstränge auch der „zivilen“ Polizeien in Frankreich am Ende des Zwanzigsten Jahrhunderts „militarisiert“, was bei interbehördlichen Zusammenarbeiten das Erkennen, wer wem überstellt oder untergeordnet zu sein hat, erleichtert.