Parochialrecht
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Das Parochialrecht ermöglicht es einer Religionsgemeinschaft, die Zugehörigkeit ihrer Mitglieder zu bestimmten Gemeinden allein von deren Wohnsitznahme abhängig zu machen.
Das Parochialrecht ist ein Körperschaftsrecht, d. h. es steht solchen Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus zu. Von diesem Recht machen meist nur die größeren, flächendeckend mit Ortsgemeinden vertretenen Kirchen Gebrauch; für Religionsgemeinschaften mit kleinerer Mitgliederzahl und nur wenigen Ortsgemeinden ist das Parochialrecht kaum von Nutzen.