Benutzer:Noddy93/Bilder-Fehlerkatalog
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Du hast ein Bild in der deutschen Wikipedia entdeckt, bei dem Du Dir nicht sicher bist, ob die Angaben auf der Bildbeschreibungsseite ausreichend sind? Diese Seite erklärt, was dann zu tun ist.
Ist nicht zu erwarten, daß ein Urheber oder ein Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte der Veröffentlichung unter einer der gültigen Lizenzen zustimmt (z. B. Google-Maps-Bilder, Bilder von Presseagenturen), solltest Du einen Schnelllöschantrag stellen. Genauso bei ehrverletzenden ("das ist die Uschi, die dumme Kuh") oder nicht enzyklopädisch verwendbaren Bildern ("das ist mein linker Fuß, Bild ist mit meiner Handycam gemacht und leider total unscharf *roflcopter*").
In den folgenden Fällen reichen die Angaben auf der Beschreibungsseite eines Bildes nicht aus, um es behalten zu können:
[Bearbeiten] Angaben zum Urheber fehlen, sind nicht nachvollziehbar oder unglaubwürdig
Der Name/Spitzname des Urhebers ist bei selbst fotografierten Bildern unerläßlich. Ist der Hochlader mit dem Urheber identisch, steht hier meist der Wikipediabenutzername oder der Realname. Die Angabe kann fehlen, wenn
- das Bild keine Schöpfungshöhe erreicht,
- es gemeinfrei ist (weil der Urheber vor über 70 Jahren gestorben ist) oder der Quelle nach unter der Lizenz Bild-frei hochgeladen werden kann (z. B. Bilder von Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen),
- das Bild eines unbekannten Urhebers aufgrund seines Alters (höchstwahrscheinlich) gemeinfrei ist.
Ist der hochladenden Benutzer nicht gleichzeitig der Urheber, muß letzterer die Veröffentlichung per Mail bestätigen.
Häufige Fehler:
- Angabe fehlt -> DÜP mit Parameter "Urheber"
- Angabe ist unglaubwürdig (z.B. angegebener Urheber mit dem Abgebildeten identisch) -> DÜP mit Parameter "Urheber" und "Freigabe"
- als Urheber ist keine natürliche Person angegeben (Firmen, Organe bzw. Vereine/Organisationen können keine Urheber sein, nur eine nat. Person kann das) -> DÜP mit Parameter "Urheber"
- Benutzer nennt sich fälschlicherweise selbst als Urheber z.B. eines Logos oder der Reproduktion eines gemeinfreien Gemäldes -> Angabe löschen
[Bearbeiten] Angaben zur Quelle fehlen, sind nicht nachvollziehbar oder unglaubwürdig
Ist der Urheber mit dem Hochlader identisch, sollte hier "selbst fotografiert" oder "selbst gezeichnet" stehen. Sonst z. B. der Weblink zur Quelle oder eine Literaturangabe.
Häufige Fehler:
- Angabe fehlt -> DÜP mit Parameter "Quelle"
- Angabe ist nicht nachvollziehbar (z.B. "Quelle = englische Wikipedia") -> DÜP mit Parameter "Quelle"
[Bearbeiten] Ein Lizenbaustein fehlt oder ist falsch
Bei eigenen Werken muß der Benutzer eine oder mehrere Lizenzen auswählen. Der Lizenzbaustein kann von Dritten eingetragen werden, wenn
- zwar der Baustein fehlt, die Lizenz aber als Text angegeben wurde ("Dieses Bild veröffentliche ich unter der GNU FDL")
- das Bild sicher keine Schöpfungshöhe erreicht (-> {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}, für Logos {{LogoSH}}; evtl. auf WP:UF zur Diskussion stellen)
- in der Quelle eine Lizenz genannt wird (sofern diese für Wikipedia gültig und möglich ist)
- das Bild aufgrund seines Alters (höchstwahrscheinlich) gemeinfrei ist (->{{Bild-PD-alt-100}})
- der Urheber des Bildes mindestens 70 Jahre tot ist (-> {{Bild-PD-alt}})
Fehlt der Lizenzbaustein, ist er falsch (z. B. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} bei Lichtbildwerk) oder unglaubwürdig (z. B. {{Bild-PD-alt-100}} bei einem Bild, dessen Urheber bekannt und wahrscheinlich bzw. nachweislich noch nicht 70 Jahre tot ist) -> DÜP mit Parameter "Freigabe"
[Bearbeiten] Freigabe des Urhebers/Rechteinhabers nötig
Bei urheberrechtlich geschützten Bildern Dritter ist die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Urhebers/eines Rechteinhabers nötig. Angaben wie "für Wikipedia freigegeben", "Pressebild", "Erlaubnis erteilt" reichen genauso wenig wie das Zitieren eines Mailverkehrs auf der Bildbeschreibungsseite. Die Freigabe muß an das Support-Team geschickt werden. -> DÜP mit Parameter "Freigabe"
Ist das Bild auch außerhalb von Wikipedia zu finden und ist nicht sicher, dass der hochladende Benutzer mit dem Seitenbetreiber und Urheber identisch ist, ist ebenfalls eine Freigabemail nötig. -> DÜP mit Parameter "Freigabe"
[Bearbeiten] Erlaubnis einer abgebildeten Person nötig
Dargestellte Personen, die nicht Personen der Zeitgeschichte sind und nicht auf der Abbildung als Beiwerk erscheinen, müssen der Veröffentlichung zustimmen (siehe Recht am eigenen Bild). Auch hier muss eine Freigabe per Mail vorliegen. -> DÜP mit Parameter "Recht am eigenen Bild"
[Bearbeiten] Bild zeigt urheberrechtlich Geschütztes
Zeigt eine Fotografie urheberrechtlich Geschütztes (z. B. ein Gemälde eines noch nicht 70 Jahre toten Malers, siehe auch Wikipedia:BR#Gegenstände in geschlossenen Räumen), muß der Urheber/Rechteinhaber der Veröffentlichung zustimmen. -> DÜP mit Parameter "Gezeigtes Werk"