Martin Drucker
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Martin Drucker (* 6. Oktober 1869 in Leipzig; † 22. Februar 1947 in Leipzig) war ein deutscher Rechtsanwalt.
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[Bearbeiten] Leben
Martin Drucker legte sein Abitur 1889 an der Leipziger Thomasschule ab. Er war seit 1896 als Rechtsanwalt, später auch als Notar in Leipzig zugelassen. 1917 wurde er zum Justizrat ernannt. Seit 1924 war er Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Als er dessen Leitung 1932 aus Missbilligung des Umzuges des DAV von Leipzig nach Berlin sowie der in der Weltwirtschaftskrise verschiedentlich geforderten Zulassungsbeschränkung niederlegte, wurde er unter seinem Nachfolger Rudolf Dix zum Ehrenpräsidenten des DAV ernannt.
Bald nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 verlor Martin Drucker das Notariat; da einer seiner Eltern aus jüdischer Familie stammte, fiel Drucker unter den sogenannten Arierparagraphen. Am 26. Januar 1935 schloss ihn das Ehrengericht der sächsischen Rechtsanwaltskammer als „Schandfleck der deutschen Anwaltschaft“ aus der Rechtsanwaltschaft aus; der Ehrengerichtshof in Leipzig hob diese Entscheidung jedoch auf. Bis 1944 führte Martin Drucker seine Anwaltspraxis trotz zunehmender Repressalien weiter, bis er anhand der Verordnung vom 1. März 1943 (RGBl.I 1943, S.123) zwangsweise in den Ruhestand versetzt wurde. Seine Praxis- und Wohnräume waren ausgebombt. Ende 1944 floh Martin Drucker aus Angst vor der Gestapo nach Jena, um nicht als sogenannter „Halbjude“ (in den Kategorien der Nürnberger Gesetze „Mischling I. Grades“) zur Zwangsarbeit eingezogen zu werden, und überlebte dort das Kriegsende.
Nach dem Zusammenbruch kehrte Martin Drucker nach Leipzig zurück. Obwohl er mittlerweile weit über siebzig Jahre alt war, seine beiden Söhne gefallen und seine Praxis und sein gesamtes Vermögen in den Luftangriffen vernichtet waren, eröffnete Martin Drucker 1945 wieder eine Anwaltskanzlei und bemühte sich um die Neugründung des Deutschen Anwaltvereins in Sachsen als Bestandteil einer freien Anwaltschaft. Dass dieses Ziel unter den Bedingungen eines sozialistischen Staates und seiner zunehmenden Ideologisierung jedenfalls nach 1948 unerreichbar war, erlebte Drucker nicht mehr.
[Bearbeiten] Leistungen
Martin Druckers Hauptverdienste liegen mehr als in seinen juristischen Beiträgen oder seinen literarischen Werken in seinem langjährigen berufspolitischen Wirken, wobei er sich stets als Demokrat verstand.
Seine Bedeutung für die Rechtspflege der Weimarer Republik verdeutlicht sich in der Festschrift, die ihm 1934 als Privatdruck zu seinem 65. Geburtstag überreicht wurde; unter den Verfassern waren fast alle namhaften Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler, die nach 1933 als Nichtarier aus dem öffentlichen Leben verdrängt worden waren - beispielsweise Julius Magnus, Max Hachenburg, Adolf Heilberg, Max Friedlaender, Ernst Wolff, Erich Eyck und Max Alsberg.
[Bearbeiten] Fachliche Bedeutung
- Martin Drucker: Der Weg der Anwaltschaft, 1931 in: Deutsche Juristen-Zeitung, S.257
- Julius Magnus (Hrsg.): Festschrift Martin Drucker zum 65. Geburtstage in Freundschaft und kollegialer Verehrung gewidmet, 6. Oktober 1934. 1983 als Nachdruck erneut herausgegeben
[Bearbeiten] Literatur
- Hubert Lang: Martin Drucker. Das Ideal eines Rechtsanwalts. Ephraim-Carlebach-Stiftung, Leipzig 1997
- Martin Dittenberger: Nachruf: Martin Drucker - Das Ideal eines Rechtsanwalts. Süddeutsche Juristen-Zeitung 1948 S. 421
- Tillmann Krach: Jüdische Rechtsanwälte in Preußen. Über die Bedeutung der freien Advokatur und ihre Zerstörung durch den Nationalsozialismus. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München 1991
- Manfred Unger: Martin Drucker. Anwalt des Rechts. 1990 in: Anwaltsblatt 1990, S. 3
- Gerhard Jungfer: Martin Drucker als Strafverteidiger, 2003 in: Anwaltsblatt 2003, S. 209
[Bearbeiten] Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Drucker, Martin |
KURZBESCHREIBUNG | Deutscher Rechtsanwalt |
GEBURTSDATUM | 6. Oktober 1869 |
GEBURTSORT | Leipzig |
STERBEDATUM | 22. Februar 1947 |
STERBEORT | Leipzig |