Kurhessischer Verfassungskonflikt
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Der kurhessische Verfassungskonflikt ist ein Verfassungsbruch, der sich 1850 im Kurfürstentum Hessen zutrug.
Die damalige kurhessische Verfassung bestimmte in § 143, dass ohne landständische Bewilligung keine Steuern erhoben werden könnten. Als die Ständeversammlung aus Protest gegen den 1850 berufenen Minister Ludwig Hassenpflug, der sich gegen die preußische Unionspolitik wandte, den Staatshaushalt nicht bewilligte, erließ der Kurfürst Friedrich Wilhelm entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Verfassung eine Steuer-Notverordnung, um weiterhin Steuern erheben zu können.
Das damals höchste Gericht des Landes, das Oberappellationsgericht in Kassel, nahm – damals keine Selbstverständlichkeit – das richterliche Prüfungsrecht für sich in Anspruch und erklärte die Steuer-Notverordnung für verfassungswidrig und nichtig.
In einer zweiten Notverordnung sprach der Kurfürst dem Gericht die Kompetenz zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ab. Das Oberappellationsgericht erklärte jedoch auch die Notverordnung für verfassungswidrig.
Daraufhin kam es zur Bundesintervention durch den Deutschen Bund.
[Bearbeiten] Literatur
- Werner Frotscher/Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 329 ff.
- Nadine E. Herrmann: Der kurhessische Verfassungskonflikt, in: JA 2001, S. 208 bis 214.