Kurator
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Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“). Das verwandte Wort Kuratorium bezeichnet eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat oder einen Hochschulrat.
- Im Museumsbetrieb wird der oder die Verantwortliche einer Sammlung oder Ausstellung als Kurator bezeichnet.
- Nach bürgerlichem Recht ist ein Kurator (oder Sachwalter) ein gerichtlich bestellter Aufseher für eine natürliche oder juristische Person, die nicht vertreten ist. Eine natürliche Person kann ein Kind oder ein geistig behinderter Mensch sein, dann spricht man von einem Vormund oder Pfleger. Eine juristische Person ist etwa eine Stiftung oder ein Verein.
- Nach dem Verwaltungsrecht ist ein Kurator ein Aufsichtsbeamter im Bildungswesen, vor allem an Universitäten.