Krimineller
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Krimineller bedeutet
- im streng juristischen Sinne denjenigen, der eine Straftat begangen hat, siehe Täter
- im kriminologischen Sinne eine Person, die durch zahlreiche Straftaten auf eine sog. kriminelle Karriere zurückblicken kann.
Umgangssprachlich wird der Begriff abwertend ohne Rücksicht auf tatsächlich begangene Straftaten verwendet.
Siehe auch:
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |