Kostenart
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Kostenart (engl. cost element) kategorisiert in der Kostenrechnung angefallene Kosten nach ihrer eigenen Natur ("Was kostet?"). Im Unterschied dazu kategorisiert der Kostenträger die Kosten danach, wofür sie angefallen sind, die Kostenstelle, wo sie angefallen sind. Kostenarten sind also Personalkosten, Wartungs- und Betriebsmittelkosten, Zinsen, Administrations-, oder Marketingkosten und anderes. Dabei kann eine vielschichtige Staffelung vorgenommen werden.
Die Kostenarten werden in der Vollkostenrechnung auf die Kostenträger verrechnet. Dies geschieht entweder direkt, etwa durch Materialeinsatz, Arbeitsstunden, oder indirekt über die Verrechnung über Kostenstellen. Man kann Kostenarten auch in Einzelkosten und Gemeinkosten, oder auch fixe Kosten, variable Kosten und Mischkosten, unterteilen.
[Bearbeiten] Kostenartenplan
Der Kostenartenplan enthält sämtliche anfallenden Kostenarten. Die Kosten werden nach Verbrauchsgesichtspunkten (z. B. Personal- oder Materialkosten), nach funktionaler Entstehung, nach der Zurechenbarkeit auf Kalkulationsobjekte und nach Beschäftigungsgrad aufgeteilt.
Die Ausgestaltung und Gliederungstiefe des Kostenartenplans ist jedem einzelnen Betrieb überlassen.