Konvenienz
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Als Konvenienz (lat. = "Übereinkunft") bezeichnete man vor allen Dingen im 19. Jahrhundert[1] das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf;[2] die Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. (daher sprach man auch von einer Konvenienzheirat, im Gegensatz zu Neigungs- oder Affektionsheirat).
[Bearbeiten] Literatur
Therese Huber: Luise – oder ein Beitrag zur Geschichte der Konvenienz, Leipzig 1796.
[Bearbeiten] Einzelbelege
- ↑ Paul Fischer: Goethe-Wortschatz - ein sprachgeschichtliches Wörterbuch zu Goethes sämtlichen Werken, Leipzig : E. Rohmkopf 1929, S. 844.
- ↑ Friedrich List: Schriften, Reden, Briefe, Bd. 8. Tagebücher und Briefe 1812 - 1846, hrsg. Erwin von v. Beckerath, Berlin : R. Hobbing 1933, S. 577.