Kolleg
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Mit Kolleg (Latein: collegium, Gemeinschaft) wird eine akademische Studiengemeinschaft bezeichnet. Je nach Region wird ein unterschiedlicher Lernschritt darunter verstanden, von der Sekundarstufe in Frankreich, dem Collège, bis zu einer Variante der Universitätsfakultät, dem College.
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[Bearbeiten] Deutschland
Ein Kolleg in Deutschland ist ein Institut der Erwachsenenbildung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. In der Regel braucht man drei Jahre, bis man das bundesweite Abitur ablegen kann. Nach zwei Jahren ist es meist möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Der Unterricht wird, anders als am Abendgymnasium, tagsüber erteilt und richtet sich somit an ehemals Berufstätige, die per Vollzeitunterricht ihre schulische Qualifikation erweitern wollen. Es ist neben dem Besuch des Kollegs somit zeitlich und rechtlich nicht möglich, weiter in einem Beruf zu arbeiten - "Nebenjobs" ausgenommen.
Voraussetzung für den Besuch eines Kollegs ist in der Regel der Realschul- oder ein vergleichbarer Abschluss und eine bereits abgelegte Berufsausbildung. Ersatzweise werden aber auch die Führung eines Familienhaushaltes bzw. nachgewiesene Arbeitslosigkeit und eine mehrjährige berufliche Tätigkeit akzeptiert. Das Mindestalter beträgt 19 Jahre. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.
Die sogenannte Einführungsphase (11. Klasse) wird dazu genutzt, um das Grundwissen für die zweijährige Qualifikationsstufe zu erlangen. In einigen Kollegs gibt es vor dem eigentlichen Kollegbesuch Vorkurse, um brachliegendes Wissen in zentralen Fächern aufzufrischen. In einigen Bundesländern ist es zudem zwingend notwendig, einen Aufnahmetest zu bestehen.
Die Fächerauswahl und die Abiturprüfungen an einem Kolleg orientieren sich an denen des allgemeinen Gymnasiums, wobei bei der Fächerwahl die Einschränkungen des für das Bundesland zuständigen Kultusministeriums zu beachten sind. Auch die Möglichkeiten am gewählten Kolleg kann zu weiteren Einschränkungen führen. Auch für die Abiturprüfungen kann es abweichende Regelungen geben.
Zur Finanzierung wird in der Regel elternunabhängiges BAföG gewährt, welches nicht zurückgezahlt werden muss.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich ist ein Kolleg eine Ergänzung nach der Matura eines Gymnasiums um zusätzlich eine Berufsausbildung zu erhalten. Es dauert in der Regel zwei Jahre. Siehe Schulsystem in Österreich
[Bearbeiten] Weitere Bedeutung
Unter Kolleg versteht man auch eine Vorlesung (lat. collegium) im Universitätsstudium. Studenten pfleg(t)en ihre Aufzeichnungen in Kolleghefte einzutragen.
Als Sprachenkolleg werden kirchliche Einrichtungen bezeichnet, die sich mit den alten Sprachen auseinandersetzen.
Unter Kolleg werden auch die schulischen Einrichtungen des Jesuitenordens bezeichnet. In Deutschland gibt es drei Schuleinrichtungen, die vom Jesuitenorden geleitet und jesuitische Pädagogik vermittelt wird. (Kolleg St. Blasien, Aloisius - Kolleg Bad Godesberg, Canisius - Kolleg Berlin)
Ein Kolleg wird auch ein Internat genannt.