Kirchvater
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Der Kirchvater (auch Altarmann, Gotteshausvater, Gottesvater, Heiligenmeister, Jurat, Kirchengeschworener) war ein gewählter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pfarrer gemeinsam folgende Aufgaben wahrnahm:
- Beaufsichtigen des Vermögens der Gemeinde
- Führen der Besitzverzeichnisse
- Erheben von Einnahmen, Bestreiten von Ausgaben sowie Buchführung darüber
Häufig gab es zwei Kirchväter.
„Kirchvater“ ist eine historische Form des kirchlichen Leitungsamtes.
In Hamburg gab es in den Hauptkirchen seit vorreformatorischer Zeit neben den Juraten auch die Leichnamsgeschworenen, die für Finanzierung des Gottesdienste zuständig waren. Leichnam bezieht sich hier auf den "Heiligen Leichnam", d.h die gewandelte Hostie. Beide Ämter waren doppelt besetzt.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Ähnlicher Begriff
Nicht zu verwechseln mit: Kirchenvater (Autor, der entscheidend zu Lehre und Selbstverständnis des Christentums beigetragen hat)