Kanton Waldstätten
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Der Kanton Waldstätten war ein Kanton in der Helvetischen Republik, der zwischen 1798 und 1802/03 bestand.
Bei der Neueinteilung der Kantonsgrenzen in der Helvetischen Republik wurden 1798 die Kantone und Republiken der Innerschweiz angesichts ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Einheitsstaat französischer Prägung zum Kanton Waldstätte verschmolzen. Dadurch wurde auch der politische Einfluss der Innerschweiz deutlich vermindert, der nach dem ersten Entwurf für eine Kantonseinteilung im Verhältnis zur Bevölkerungszahl deutlich überproportional ausgefallen wäre, da im helvetischen Senat jeder Kanton vier Abgeordnete stellen durfte. Anstelle der 16 ursprünglichen vorgesehenen Sitze für die Kantone Zug (mit Freiamt und Baden), Schwyz (ohne March mit Gersau), Unterwalden (Ob- und Nidwalden, Engelberg) und Uri (ohne Leventina, mit Urseren) kamen deshalb nur vier Senatoren für den Kanton Waldstätte zusammen.
Die Bezeichnung «Waldstätte» greift die seit dem Mittelalter geläufige gemeinsame Bezeichnung der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden wieder auf.
Der Kanton Waldstätte wurde bereits in den späteren Verfassungsentwürfen von Malmaison sowie durch die Zweite Helvetische Verfassung von 1802 wieder aufgeteilt. Endgültig aufgehoben wurde der Kanton jedoch erst durch die Mediationsakte von 1803.
Der Kanton Waldstätte bestand aus den folgenden Territorien, Republiken und Kantone der Alten Eidgenossenschaft:
- Kanton Zug
- Kanton Schwyz (ohne March und Höfe)
- Kanton Uri (ohne Leventina, mit Urseren)
- Kanton Nidwalden
- Kanton Obwalden
- Fürstabtei Engelberg (ehemals Zugewandter Ort der Eidgenossenschaft)
- Republik Gersau (ehemals Zugewandter Ort der Eidgenossenschaft)
Hauptort des Kantons Waldstätte war der Ort Schwyz.