Küster (Kirche)
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Der Küster (von lateinisch custos – der Wächter), auch Kirchner, im süddeutschen Raum Mesner oder Mesmer (vom mittellateinischen mansionarius – Haushüter) – dessen Dienstwohnung die Küsterei bzw. Mesnerei ist – und in der Schweiz Sigrist oder Siegrist (vom mittellateinischen Sacrista) genannt, bezeichnet ein kirchliches Amt. In der Regel ist der Küster ein Kirchenangestellter. Seine Aufgaben bestehen in der Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung von liturgischen Feiern. Allerdings übernehmen Mesner oft auch Hausmeisterdienste für Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhof und Kindergarten, die zu seiner Pfarrei gehören. Da ein Küster normalerweise ebenfalls die Sakristei betreut, wird er auch als Sakristan bezeichnet.
Im Mecklenburg des 18. Jahrhunderts übten Küster in aller Regel auch die Tätigkeit des Dorflehrers aus. Als Offermann wurde er bezeichnet, wenn er zusätzlich als Organist (und in manchen Fällen auch noch als Lehrer) tätig war. Früher mussten Küster auch zu den Betzeiten (Angelus etc.) und zu den Gottesdiensten die Kirchenglocken läuten, heute ist das Läutewerk meist elektrisch und die Glocken werden über einen Motor angetrieben.
Im 17. bis 20. Jahrhundert betrieben die Küster in vielen ländlichen Gebieten auch die Küsterschule.
Ein ähnliches Amt ist bereits in frühchristlichen Zeiten nachweisbar und taucht dort unter dem Titel Ostiarier auf.
Der Küsterberuf ist kein Ausbildungs- bzw. Lehrberuf. Es gibt keine Berufsausbildung für Jugendliche, als Küster werden ausschließlich erwachsene Männer und Frauen angestellt. Sie können sich in berufsbegleitenden Ausbildungen die speziellen Anforderungen aneignen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Arbeitsgemeinschaft der Sakristanenverbände des deutschen Sprachgebiets (Hrsg.): Der Sakristanendienst. Freiburg i. Br., Basel, Wien: Herder, 2005, ISBN 3-451-28313-1