Handgepäck
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Unter Handgepäck versteht man Gepäckstücke, die Passagiere bei einem Flug in der Kabine mitführen. In der Regel ist das Handgepäck auf ein Gepäckstück pro Fluggast limitiert und unterliegt zusätzlich gewissen Gewichts- und Größengrenzen: Die IATA empfiehlt eine Summe aus Länge, Breite und Höhe von 115 cm. Üblich ist allerdings eine Maximalgröße von 20 × 40 × 55 cm, das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen 5 kg bis 10 kg. Insbesondere bei Billigfluggesellschaften ist das Gewicht, wie auch die Abmessungen nochmals stärker reglementiert.
Im Handgepäck dürfen keine gefährliche Gegenstände – insbesondere keine Waffen – mitgeführt werden. Zuwiderhandlungen werden auf deutschem Boden nach dem Luftsicherheitsgesetz mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Das Handgepäck wird im Beisein des Fluggastes am Zugang zum Flugsteig in der Sicherheitskontrolle überprüft, während das Hauptgepäck in dessen Abwesenheit überprüft wird. Ab den meisten Ländern, darunter auch die Europäische Union und die USA, dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck nur äußerst eingeschränkt mitgenommen werden.
Unter Freigepäck versteht man die Masse (Gewicht), die ein Fluggast je nach seinem Flugschein transportieren lassen kann. Sie kann sich erhöhen, wenn man Mitglied in einem Vielfliegerprogramm ist oder einen Aufpreis (pro Kilogramm) zahlt.
[Bearbeiten] Weblinks
- Handgepäck-Maße verschiedener Fluglinien
- Abmessungen, Verbotene Gegenstände und Aktuelles zu Flüssigkeiten im Handgepäck
- Informationen der Lufthansa zum Thema Handgepäck
- Handgepäckbestimmungen deutscher Fluggesellschaften
- Freigepäck und Handgepäck der wichtigen Airlines
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