Gunst
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Unter Gunst versteht man das Wohlwollen, eine freundliche, gnädige Gesinnung einem anderen Menschen gegenüber. Ein Gunsterweis ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass man für einen anderen Menschen nur etwas Gutes will. Zum Teil wird das Wort Gunst auch im Sinne von Bevorzugung gebraucht.
In der Wortforschung (Etymologie) leitet sich das Wort aus der althochdeutschen Sprache – g(i)unnan – her und ist somit deutlich erkennbar mit dem Wort gönnen verwandt.
Abgeleitet von „Gunst“ sind Formen wie „zu gunsten“ (bzw. „zu ungunsten“), Günstling.
Gegenbegriffe sind Missgunst und Neid.