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Guantánamo-Bucht – Wikipedia

Guantánamo-Bucht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Satellitenfoto
Satellitenfoto
Lage der Bucht
Lage der Bucht

Die Guantánamo-Bucht (spanisch Bahía de Guantánamo) ist eine 20 Kilometer breite und acht Kilometer lange Bucht des Karibischen Meeres im südlichen Teil Kubas. Sie trägt den Namen der zwölf Kilometer nördlich gelegenen Stadt Guantánamo. Im deutschen Sprachraum ist auch die englische Bezeichnung Guantanamo Bay geläufig, die sich aber zumeist auf den gleichnamigen Stützpunkt des US-Militärs bezieht und im südlichen Teil der Bucht – rund 15 Kilometer außerhalb der Stadt – liegt. Der Stützpunkt heißt auf Englisch Guantanamo Bay Naval Base (GTMO). Die Bucht hat einen Hafen, der aufgrund der großen Wassertiefe auch für U-Boote und große Schiffe geeignet ist.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Bereits im Kolonialzeitalter stand die Guantánamo-Bucht im Fokus militärstrategischer Überlegungen. So wurde die Bucht zum Schauplatz eines britischen Landeunternehmens im Verlauf des so genannten „War of Jenkins' Ear“ (1739–1742). Im Rahmen eines Versuches, den westlich der Bucht gelegenen spanischen Hafen Santiago de Cuba einzunehmen, nutzte das eingesetzte britische Expeditionskorps die geographischen Vorteile der Bucht zunächst für die Landung ihrer Infanterie (23. Juli 1741). Als sich später herausstellte, dass ein Angriff über Land wegen der Unpassierbarkeit des einzigen Weges nach Santiago unmöglich war, reklamierten die Briten die Bucht für sich und benannten ihren Ankerplatz nach dem zweiten Sohn des damaligen englischen Königs „Cumberland Harbour“. Ihr weiter im Landesinneren gelegener Lagerplatz sollte zu einer dauerhaften britischen Befestigung auf Kuba ausgebaut werden und hieß – zu Ehren des Königs selbst – „Georgestadt“. Nachdem die britischen Truppen infolge von Tropenkrankheiten während ihres mehrmonatigen Aufenthaltes stark dezimiert worden waren, gaben sie das Unternehmen auf, zerstörten Georgestadt wieder und verließen die Insel im Dezember 1741.

Bis 1897 versuchten die USA der damaligen Kolonialmacht Spanien die gesamte Insel Kuba abzukaufen. Im Jahre 1898, während des Spanisch-Amerikanischen Krieges, besetzten die USA die Guantanamo-Bucht, da sich dort eine bedeutende Hafenanlage befand. Durch den Pariser Frieden vom 10. Dezember 1898 erlangte Kuba die Unabhängigkeit, geriet aber in politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der USA. Diese übten ihre Kontrolle und Vorherrschaft durch die Einsetzung proamerikanischer Präsidenten und Diktatoren und mehrere militärische Interventionen aus (unter anderem 1899–1903). Von Januar 1899 bis Mai 1902 stand die Insel unter US-amerikanischer Militärverwaltung. 1901 wurde der so genannte Platt Amendment in die Verfassung Kubas aufgenommen. Dieser schränkte die Souveränität des Landes erheblich ein. Er gewährte den USA ein Interventionsrecht im Falle innerer Unruhen und sah die Abtretung kubanischen Territoriums als Flottenbasis vor.

[Bearbeiten] Geschichte des US-Militärstützpunktes

Eingang der US-Militärbasis
Eingang der US-Militärbasis
Karte des Stützpunkts
Karte des Stützpunkts

Am 23. Februar 1903 wurde von der verfassunggebenden Versammlung Kubas aufgrund des Platt-Zusatzes ein Leihvertrag mit den USA vereinbart. Kuba trat das Gebiet für 99 Jahre ab, wobei es das Recht für die freie Durchfahrt kubanischer Handelsschiffe eingeräumt bekam. Das gepachtete Gebiet ist 117,6 km² groß (heute mit Flughafen und Befestigungsanlagen ausgestattet). Ebenfalls in diesem Vertrag enthalten war ein weiterer Hafen in Bahía Honda, der aber schon 1912 an Kuba zurückgegeben wurde. Bis 1934 bezahlten die USA 2.000 US-Dollar pro Jahr als Pachtgebühr.

Im Jahr 1934 wurde der kubanische Präsident Ramón Grau San Martín abgesetzt, der Vertrag wurde aufgehoben. Nach einer Erneuerung des Vertrages im gleichen Jahr blieb nur Abschnitt 7 über das Recht der Nutzung der Bucht als Marinestützpunkt erhalten. Weiterhin wurde der Leihvertrag nachträglich auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab dem Jahre 1938 wurde die Pachtgebühr auf 4.085 US-Dollar erhöht.

Seit der Revolution 1959 und der Machtergreifung Fidel Castros akzeptiert Kuba die amerikanische Präsenz auf kubanischem Boden nicht mehr und fordert die Rückgabe der Bucht. Die Pachtzahlungen der USA werden jährlich in Form eines Schecks im Juli zugestellt. Im Jahr 1959 wurde dieser einmal eingelöst. Kuba bestreitet seither die Gültigkeit des geänderten Vertrages, da er durch militärischen Druck zustande gekommen sei, während die USA die einmalige Scheckeinlösung als Bestätigung der Fortsetzung der Pacht ansehen. [1]

Die Bucht ist immer wieder Ausgangspunkt einer großen Zahl von Kubanern für ihre Flucht in die USA. Die kubanische Regierung stellt wohl auch deshalb immer wieder klar, dass die nicht rein militärische Nutzung als Aufnahmelager für Flüchtlinge und Gefängnis für mögliche Terroristen oder der Betrieb kommerzieller Einrichtungen (eine Filiale von McDonald’s, Subway und eine Bowlingbahn) einen Vertragsbruch darstellen. Der Vertrag schreibt eine Beschränkung auf militärische Nutzung vor.

Da Kuba den US-Stützpunkt in den 1960er Jahren vom Strom- und Wassernetz abkoppelte, wird dieser seither von den USA aus mit Schiffen und Flugzeugen versorgt. Eine eigene Meerwasserentsalzungsanlage produziert Trinkwasser. Ein 28 Kilometer langer Grenzzaun mit 44 Türmen sowie ein Minenfeld umschließen die Bucht.

Die ursprüngliche militärische Bedeutung des Stützpunktes für die USA als Nachschubbasis für den Kohle-, Wasser- und Munitionsbedarf der Dampfschiffe der US-Flotte ist mit Ende der Dampfschifffahrt nicht mehr gegeben. Die jüngste Nutzung als Gefangenenlager hängt damit zusammen, dass die zivile Gerichtsbarkeit der USA auf das vom Militärrecht bestimmte Gelände außerhalb des US-Territoriums keinen unmittelbaren Zugriff hat.

[Bearbeiten] Gefangenenlager Camp X-Ray und Camp Delta

Luftbild der US-Basis Guantanamo Bay
Luftbild der US-Basis Guantanamo Bay
Eingang zum Camp Delta
Eingang zum Camp Delta
Ein Arrestblock für 48 Personen im Camp Delta, Januar 2003
Ein Arrestblock für 48 Personen im Camp Delta, Januar 2003
Häftlinge bei ihrer Ankunft im Januar 2002
Häftlinge bei ihrer Ankunft im Januar 2002
Häftling im US-Militärgefängnis
Häftling im US-Militärgefängnis

Das erste amerikanische Lager in Guantánamo hieß Camp X-Ray (engl.: Röntgenstrahlen, X-Ray nach der NATO-Buchstabiertafel) und bestand vom 11. Januar 2002 bis zum 29. April 2002. Es konnte maximal 320 Gefangene aufnehmen. Deshalb wurde es am 28./29. April durch das wesentlich größere Lager Camp Delta als Internierungslager ersetzt. Dieses besteht aus den Gefangenenlagern 1 bis 6 und dem Camp Echo, das für spezielle Gefangene, aber auch für Befragungen und Anwaltskontakte der Insassen genutzt wird. Insgesamt wurden nach der US-amerikanischen Invasion in Afghanistan im Jahr 2002 über 1.000 Personen aus mehr als 40 Ländern als mutmaßliche Mitglieder aus den Reihen der Taliban und der Al-Qaida nach Guantanamo Bay gebracht, wo ihnen ihre Rechte als Kriegsgefangene verwehrt blieben. Stattdessen werden sie als so genannte unlawful combatants (ungesetzliche Kombattanten, sinngemäß ungesetzlicher Kämpfer) in besonderen Lagern des Stützpunkts interniert. Die Einstufung als ungesetzliche Kombattanten ist mit Völkerrecht und Menschenrechten nicht vereinbar.

Im November 2003 kamen in den internationalen Medien Gerüchte auf, dass nach Guantanamo Bay auch Kinder und Jugendliche, die während des Afghanistan-Krieges (2002) gefangen genommen wurden, verschleppt worden seien. Auch ihnen sei der Zugang zu einigen grundsätzlichen Menschenrechten verwehrt geblieben. Im Januar 2004 wurden drei inhaftierte Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren nach Afghanistan zurückgebracht und freigelassen. Sie seien „keine Gefährdung mehr für die Sicherheit der Vereinigten Staaten“. Von insgesamt 200 entlassenen Gefangenen wurden etwa zehn später beim Kampf gegen die multinationalen Truppen in Afghanistan und Irak erneut verhaftet.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die einzige humanitäre Organisation, welche befugt ist, das Lager regelmäßig aufzusuchen, hat nach Berichten der New York Times bereits im Juli 2004 in einem vertraulichen Bericht an die US-Regierung die angewandten Verhörmethoden als Folter bezeichnet und die Haftbedingungen scharf kritisiert. Auch in wiederholten Medienberichten ist von Folter und unmenschlicher Behandlung die Rede [2].

Die zuständigen US-Behörden bestritten die erhobenen Vorwürfe regelmäßig und verwiesen auf die Visiten von Vertretern des Roten Kreuzes. Das IKRK darf jedoch die Richtigkeit der Vorwürfe gegen die US-Behörden weder bestätigen noch dementieren, weil die Vertraulichkeit der Berichte Voraussetzung für die Durchführung der Visiten ist.

Noch immer sind 510 Menschen inhaftiert, denen sowohl der Kriegsgefangenenstatus als auch jeglicher Rechtsbeistand verweigert wird. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts der USA im Juni 2004 müssen die Gefangenen die Möglichkeit haben, ihre Inhaftierung überprüfen zu lassen. Bis zur Beendigung der Überprüfung Ende Januar 2005 wurde der Status in 327 Fällen bestätigt. Bei den restlichen Inhaftierten steht die Entscheidung noch aus. Präsident Bush kündigte mehrmals an, das Gefangenenlager zu schließen, sobald das Oberste Gericht über den Ort der Strafprozesse entschieden habe.

Joyce Hens Green, Richterin am District Court für den District of Columbia, hat in ihrem Urteil vom 31. Januar 2005 [3] die Praxis der Inhaftierung ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren als illegal und als Verstoß sowohl gegen die Genfer Konventionen als auch gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten bezeichnet. Inzwischen ist auch eine Grundsatzentscheidung des Supreme Courts ergangen, siehe dazu Hamdan gegen Rumsfeld.

Am 15. Februar 2006 fordert erstmals seit der Errichtung des Lagers die UN-Menschenrechtskommission in einem Sonderbericht die Auflösung des Lagers [4]. Die Gefangenen seien unverzüglich einem fairen Gerichtsverfahren zuzuführen oder freizulassen. In dem Bericht ist auch von Folter die Rede. Kritisiert werden der Einsatz von Hunden und Zwangsernährung hungerstreikender Gefangener. Bisher weigern sich die USA allerdings, dieser Aufforderung nachzukommen und berufen sich darauf, dass sich der Bericht auf selektive Wahrnehmungen stütze. Trotz der Zurückweisung der Foltervorwürfe verweigern die US-Behörden jeder internationalen- und Menschenrechtsorganisation Zugang zum Gefangenenlager.

Am 18. Mai 2006 brach nach mehreren Suizidversuchen eine Revolte der Gefangenen aus, die von den Wachen niedergeschlagen wurde. 14 saudische Gefangene wurden am 5. Juni freigelassen und nach Saudi-Arabien geflogen. Nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums kamen zu diesem Zeitpunkt noch etwa 120 der verbleibenden rund 450 Gefangenen für eine Freilassung in Frage.

Bis Juni 2006 wurden 310 Häftlinge wieder freigelassen.

Am 29. Juni 2006 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden, dass die Militärtribunale im Gefangenenlager Guantanamo nicht rechtens sind. Sie verstoßen gegen die Genfer Konvention, das US-Militärrecht und die amerikanische Verfassung. Präsident George W. Bush habe seine Kompetenzen überschritten, urteilten die Richter im Prozess um Salim Ahmed Hamdan, der von Lieutenant Commander Charles Swift vertreten wurde. Der Europarat hat am 9. Januar 2007 eine sofortige Schließung des US-Lagers Guantánamo gefordert. Das Lager sei eine eklatante Verletzung der Menschenrechte, ein Schandfleck für die USA sowie eine Behinderung des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus, so der Generalsekretär der Staatenorganisation, Terry Davis. Terrorverdächtige Personen sollten entweder vor ordentliche Gerichte gestellt oder freigelassen werden.

Nach AFP-Meldung vom 27. Januar 2007 äußerte sich der Anwalt mehrerer in Guantánamo inhaftierter chinesischer Uiguren empört über die Haftbedingungen im US-Gefangenenlager. Die 17 in Guantanamo inhaftierten Uiguren würden in einem neuen Bereich des Lagers mit dem Namen „Camp Sechs“ in Isolationshaft gehalten, erklärte Anwalt Sabin Willett am 26. Januar 2007 in Washington. Die Haft sei wie ein „Albtraum“: Die Uiguren verbrächten mindestens 22 Stunden pro Tag in Isolation in einer komplett aus Metall bestehenden Zelle, wo es kein Tageslicht gebe. Dies bedeute eine „unmittelbare Bedrohung“ für die Gesundheit der Gefangenen.

Am 26. März 2007 begann der erste Prozess gegen einen Inhaftierten des Lagers. Dem Australier David Hicks werden die Unterstützung einer Terrororganisation sowie die Unterstützung der Vorbereitung oder Ausführung eines terroristischen Akts vorgeworfen. Der Australier, der 1999 zum Islam konvertierte, bekannte sich der materiellen Unterstützung von Terroristen schuldig. [5]

Nach fünf Jahren des Bestehens des Gefangenenlagers wurden lediglich vier Gefangene angeklagt und nur einem davon, David Hicks, der Prozess gemacht. Eine Untersuchung der Pentagondokumente ergab, dass 55 % der nach Guantanamo verbrachten Häftlinge keiner feindseligen Handlung gegen die USA beschuldigt werden. Nur 8 % werden beschuldigt, für eine terroristische Gruppierung gekämpft zu haben. 86 % wurden von der Nordallianz oder pakistanischen Behörden gefangengenommen und an die US-Streitkräfte übergeben, als diese hohe Kopfgelder für die Gefangennahme von vermutlichen Terroristen zahlten.[6]

Die britische Organisation Reprieve hat durch Abgleich von Flugprotokollen der portugiesischen Behörden mit Informationen aus dem US-Verteidigungsministerium über die Ankunft der Gefangenen in Guantánamo ermittelt, dass 728 von insgesamt 774 Gefangenen durch das Staatsgebiet oder den Luftraum Portugals dorthin verbracht wurden.[7] Die portugiesische Regierung bestreitet das.

Am 12. Juni 2008 entschied der Supreme Court, dass die Gefangenen auch Zugang zu US-Zivilgerichten haben müssen. Auch wenn das Lager auf Kuba liege, dürfe den Gefangenen nicht der ihnen gemäß der US-Verfassung zustehende Rechtsgrundsatz des sogenannten habeas corpus verwehrt werden.[8]

[Bearbeiten] Herkunftsländer Häftlinge (April 2006)

Offizielles Foto der US-Marine aus dem Camp X-Ray
Offizielles Foto der US-Marine aus dem Camp X-Ray
Herkunftsland Anzahl der Gefangenen
Saudi-Arabien 132
Afghanistan 125
Jemen 107
Sonstige (38 Länder) 293

Mehrere chinesische Uiguren in Guantánamo, die von „Kopfgeldjägern“ als vermeintliche Terroristen an die USA übergeben worden waren, können nicht entlassen werden, da kein Land sie aufnimmt.[9] Die Uiguren sind ein in der Volksrepublik China verfolgtes Turkvolk, dessen Mehrheit dem Islam anhängt.

[Bearbeiten] Folter

Anfang 2004 bestätigte ein Pentagon-Bericht die Foltervorwürfe. Genannt wurden:

  • Drohung von Vernehmungsbeamten gegenüber einem Häftling, seine Familie zu verfolgen
  • Verkleben des Mundes eines Häftlings mit Klebeband wegen des Zitierens von Koranversen
  • Verschmieren von Flüssigkeit im Gesicht eines Häftlings unter Angabe, es handle sich um Menstruationsblut
  • Anketten von Häftlingen in fetaler Position
  • Fälschliche Angabe von Vernehmungsbeamten als Mitarbeiter des Außenministeriums
  • Koran-Schändungen
  • Schlafentzug
  • Sensorische Deprivation

Darüber hinaus wurde die Praxis des so genannten Waterboardings als gängige Verhörmethode bezeichnet, bei der der Eindruck des Ertränkens erzeugt wird. Gefangene berichteten auch über andere Formen schwerer körperlicher und seelischer Misshandlung. Guantánamo wird von der US-Regierung durchaus als „rechtloser Raum“ angesehen. Die Insassen werden ohne vorangegangene Gerichtsverhandlung festgehalten.

[Bearbeiten] Selbstmorde und Selbstmordversuche von Gefangenen

Am 10. Juni 2006 gab die Lagerleitung bekannt, dass drei Gefangene (zwei aus Saudi-Arabien, einer aus dem Jemen) Suizid durch Erhängen begangen haben. Laut BBC kommentierte Konteradmiral Harry Harris Jr., der Lagerkommandant, dies mit der Bemerkung: „Sie haben keine Achtung vor dem Leben, weder vor unserem noch vor ihrem. Ich glaube, es war kein Akt der Verzweiflung, sondern ein Akt der asymmetrischen Kriegsführung gegen uns.“[10] Das Pentagon gab die Namen der Verstorbenen wie folgt bekannt: Mani bin Shaman bin Turki al-Habardi, 30, und Yasser Talal Abdulah Yahya al-Zahrani, 22, (beide Saudi-Arabien) sowie Ali Abdullah Ahmed, 33 (Jemen). Die Lagerleitung weist Vorwürfe mangelnder Aufmerksamkeit damit zurück, dass die Selbstmörder ihre Aktion listig verborgen hätten. Die Todesursache aller drei ist aber nicht zweifellos auf Selbstmord zurückführbar.[11] Bei der Obduktion aller drei Toten fehlten nämlich Teile des Rachens, des Kehlkopfes und der Luftröhre, Organe also, deren Prüfung bei Erhängen am wichtigsten ist. Außerdem wies der rechte Handrücken des Jemeniten blaue Flecken auf, die durch eine Injektion hervorgerufen worden sein konnten. Wegen dieser Indizien ist auch eine Hinrichtung als Todesursache nicht auszuschließen.

Den Selbstmorden waren 41 Selbstmordversuche vorausgegangen, die von der Lagerleitung mit zum Teil bis zu 18-monatiger Verzögerung bekannt gegeben wurden.

Am 30. Mai 2007 wurde der 34-jährige Saudiaraber Abdul Rahman Maath Thafir al-Amri tot in seiner Zelle aufgefunden. Er war im November 2001 in den Bergen von Tora Bora gefangengenommen worden und war seit Februar 2002 in Guantánamo inhaftiert. Nach Angaben der Armee hatte er mutmaßlich Selbstmord begangen.

Ein anderer Häftling, der aus Bahrain gebürtige Juma Mohammed Al Dossary, hat nach mindestens zehn Selbstmordversuchen angekündigt, dass er seinem Leben weiter ein Ende setzen will. „Ich will dieser psychischen und physischen Folter ein Ende setzen. Ich suche nach einem Ende für mein Leben“, heißt es in einem Brief des 33-jährigen.

[Bearbeiten] Andere Todesfälle

Am 30. Dezember 2007 wurde der 68-jährige afghanische Gefangene Abdul Razzak von einem Arzt für tot erklärt. Er befand sich wegen einer Darmkrebserkrankung in chemotherapeutischer Behandlung.[12]

[Bearbeiten] Der Fall Murat Kurnaz

Der Fall Murat Kurnaz hat in Deutschland für Aufsehen gesorgt, weil die damalige Bundesregierung nicht alles unternommen hat, um diesen vor wahrscheinlicher Folter zu bewahren. Die Süddeutsche Zeitung berichtete [13] am 15. Dezember 2005 über die Vernehmung des in Bremen geborenen türkischen Staatsbürgers Murat Kurnaz, der seit 2001 in Guantanamo Bay festgehalten wurde, durch den deutschen Nachrichtendienst. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft stellte bereits im Frühjahr 2002 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, weil es „keinen Hinweis auf radikal-fundamentalistische Vorgangsweisen“ gäbe. So sah es auch die Richterin in Washington (D.C.). Kurnaz hatte sich schon seit 2001 im Camp befunden und wurde nach Angaben seines amerikanischen Anwalts vom US-Militär „physisch, psychisch und sexuell gefoltert“. Da Murat Kurnaz kein deutscher Staatsbürger ist, hatte die deutsche Bundesregierung eigenen Angaben zufolge nur sehr begrenzte Möglichkeiten selbst einzuschreiten. Im Bericht[14] des CIA-Sonderausschusses des Europäischen Parlaments wird festgestellt, die deutsche Bundesregierung habe 2002 ein Angebot der Vereinigten Staaten, Kurnaz freizulassen, ausgeschlagen. Dies sei geschehen, obwohl die Nachrichtendienste beider Staaten von seiner Unschuld überzeugt waren. Die Türkei schien sich nicht um die Freilassung von Murat Kurnaz zu bemühen. Kurnaz war kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 nach Pakistan gereist, um eine Koranschule zu besuchen und hatte sich dadurch verdächtig gemacht und wurde so gegen Kopfgeld an die USA verkauft. Viele der dortigen Koranschulen gelten als Kaderschmieden der Taliban. Am 24. August 2006 wurde der Gefangene nach fünf Jahren Haft schließlich freigelassen und ist am gleichen Tag auf dem Militärflughafen Ramstein in Deutschland eingetroffen. [15][16][17] Neue Aufmerksamkeit erhielt der Fall zuletzt 2007 durch das Buch „Fünf Jahre meines Lebens. Ein Bericht aus Guantanamo“ von Murat Kurnaz, in dem er von Foltermethoden an Mitgefangenen berichtet, die zum Verlust ganzer Gliedmaßen führten. [18][19]

[Bearbeiten] Liste bekannter Gefangener

  • Salim Ahmed Hamdan, siehe dazu Hamdan gegen Rumsfeld
  • Murat Kurnaz, türkischer Staatsbürger, aufgewachsen in Bremen, entlassen im August 2006
  • Mullah Abdul Salam Zaeef, ehemaliger Talibanbotschafter in Pakistan, entlassen im September 2005
  • Ramzi Binalshibh
  • Chalid Scheich Mohammed
  • Abu Zubaydah
  • Gouled Hassan Dourad, gebürtiger Somali von der „Al-Ittihad al-Islami“, der Verbindungen zur al-Qaida nachgesagt werden.
  • Baschir Bin Lap (alias „Lillie“), gebürtiger Malaysier, soll Mitglied der Terrororganisation Jemaah Islamiya sein.
  • Riduan Isamuddin Hambali, gebürtige Indonesier, soll von der Terrororganisation Jemaah Islamiya sein.
  • Ahmed Chalfan Ghailani, gebürtiger Tansanier.
  • Abd al-Rahim al-Naschiri, gebürtiger Jemenit ist seit November 2002 in US-Gewahrsam.
  • Moazzam Begg, gebürtiger Brite, seit 2005 wieder frei und nach Birmingham zurückgekehrt
  • David Hicks, gebürtiger Australier, wurde am 31. März 2007 als erster Guantánamo-Häftling verurteilt, saß seine Haftstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis in Adelaide (Australien) ab (bis Dezember 2007)
  • Sami Al-Haj, Sudanese, Kameramann von Al-Dschasira, im Dezember 2001 auf dem Weg nach Afghanistan gefangengenommen und als ein feindlicher Kämpfer nach Guantánamo verschleppt, ist der einzige bestätigte Medienvertreter dort.[20]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Filme

[Bearbeiten] Musik

2004 veröffentlichte Reinhard Mey die Single „Alles O.K. in Guantánamo Bay“.

[Bearbeiten] Literatur

  • Roger Willemsen: Hier spricht Guantánamo. Roger Willemsen interviewt Ex-Häftlinge., Zweitausendeins, 2006, ISBN 3-86150-757-9, Polar-Renzension
  • Christian Tomuschat: Internationale Terrorismusbekämpfung als Herausforderung für das Völkerrecht., DÖV (Die Öffentliche Verwaltung) 2006 (Heft 9), S. 357–369.
  • Conradin Wolf: Ausnahmezustand und Menschenrecht. Labor, 2005, ISBN 3-03726-202-8
  • David Rose: Guantánamo Bay: Amerikas Krieg gegen die Menschenrechte. Verlag S. Fischer, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-10-066300-4
  • Bernhard Schäfer, Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht (Studien zu Grund- und Menschenrechten, Bd. 13), 2006, ISSN 1435-9154.
  • Dorothea Dieckmann: Guantánamo. Klett-Cotta. 160 Seiten, ISBN 3-608-93599-1
  • Alfred de Zayas: Wem gehört Guantánamo Bay? – Die Rechtslage um den Stützpunkt der Vereinigten Staaten. F.A.Z. vom 29. Dezember 2003, S. 36
  • Alfred de Zayas: Die amerikanische Besetzung Guantanamos, Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier, Rechtspolitisches Forum Nr. 28, 2005 ISSN 1616-8828.
  • Vgl. zur (Teil-)Publikation der Verhörprotokolle durch das Pentagon neben anderen Zeitungsartikeln die F.A.Z. Nr. 58 vom 9. März 2006, S. 5
  • Judith Butler: Gefährdetes Leben. Suhrkamp 2005. S. 69-120, ISBN 3-518-12393-9
  • Murat Kurnaz: "Fünf Jahre meines Lebens. Ein Bericht aus Guantanamo.", Rowohlt, 2007, ISBN 3-871-34589-X.
  • Moazzam Begg: "Enemy combatant.The terrifying true story of a Briton in Guantanamo",Simon&Schuster UK Ltd. ISBN 1-4165-2265-4
  • Sebastian Niehoff: Guantanamo Bay - Demaskierung eines Systems, GRIN Verlag, 2007, ISBN 3-638-83109-4
  • Clive Stafford Smith: The Eight O'Clock Ferry to the Windward Side: Seeking Justice in Guantanamo Bay. Nation Books, Oktober 2007, ISBN 978-1-568-58374-7, S. 336 (Sprache: Englisch).

[Bearbeiten] Weblinks

Commons
 Commons: Guantánamo-Bucht – Bilder, Videos und Audiodateien
Commons
 Commons: Camp Delta Protokoll – Bilder, Videos und Audiodateien

Allgemein:

Medienberichte:

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. US-Verteidigungsministerium, 24. Aug. 2004
  2. Bericht über Folter bei faz.net
  3. Urteil vom 31. Januar 2005
  4. Sonderbericht über die Auflösung des Lagers
  5. Der Australier Hicks bekennt sich schuldig
  6. The Independent: Reporting on life behind the wire: The Sudanese journalist held in Guantanamo Bay, 9. Juni 2007
  7. THE “JOURNEY OF DEATH”, Reprieve, 28. Januar 2008
  8. Spiegel-Online: US-Regierung unterliegt in Guantanamo-Verfahren vom 12. Juni 2008
  9. 20 Minuten: Von Kopfgeldjägern nach Guantánamo verkauft 27. Januar 2007
  10. Selbstmorde in Guantanamo. Tod im Lager der Schande
  11. Schweizer Gerichtsmediziner stellt Fragen zu Toten in Guantánamo
  12. Guantanamo prisoner dies of cancer, Al Jazeera, 30.12.2007
  13. sueddeutsche.de:Verhörtourismus: Mit dabei im rechtsfreien Raum
  14. Abschlussbericht des CIA-Sonderausschusses des Europäischen Parlaments
  15. ARD bei Beckmann: Murat Kurnaz
  16. tagesschau.de: Kurnaz' Anwalt erhebt Vorwürfe gegen Rot-Grün
  17. zeit.de: Verlassen in Guantánamo
  18. Fünf Jahre meines Lebens. Ein Bericht aus Guantanamo., Rowohlt, 2007, ISBN 3-871-34589-X
  19. Die Tageszeitung, Freitag, 20.04 2007, Seite 3: "Ein Bericht gegen das Vergessen"
  20. Joel Campagna: The Enemy?, CPJ, 3. Oktober 2006

Koordinaten: 20° 0' 33" N, 75° 9' 51" W

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