Großzitat
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Als Großzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Textes in vollem Umfang. Großzitate werden sehr oft bei Gedichten angewendet, da Teile eines Gedichts in einem sehr starken Kontext zu den anderen stehen.
Das Großzitat steht im Gegensatz zum Kleinzitat, dem auszugsweisen Zitieren aus einem fremden Werk.
Nach deutschem Gesetz darf das so genannte Großzitat nur in wissenschaftlichen Werken „zur Erläuterung des Inhalts“ verwendet werden. Als wissenschaftliche Werke gelten jedoch nicht nur Forschungsarbeiten oder Dissertationen, sondern auch populärwissenschaftliche Literatur, die der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient. Eine Obergrenze des zulässigen Zitatumfangs ist nicht definiert.
In der Schweiz handelte ein Gerichtsverfahren um die Zulässigkeit eines Großzitats, siehe Zitate im Schweizer Recht. Ein Werk vollständig zu zitieren ist dann zulässig, wenn es durch den Zweck gerechtfertigt ist.
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