Gesundheitsamt
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Das Gesundheitsamt ist als lokal vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Man unterscheidet staatliche (gibt es z. B. in Baden-Württemberg bei den Landratsämtern) und kommunale Gesundheitsämter oder Gesundheitsbehörden. In Deutschland wurden seit 2001 zahlreiche kommunale Gesundheitsämter umbenannt in Fachdienst Gesundheit, siehe hierzu die Gesetze der Bundesländer über deren öffentlichen Gesundheitsdienst.
Die Leitung eines Gesundheitsamtes bzw. eines Fachdienstes Gesundheit wird durch einen Amtsarzt wahrgenommen.
Gesundheitsämter haben vielfältige Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Diese Aufgaben können von Bundesland zu Bundesland in ihren Schwerpunkten differieren.
Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind vielfältig. Sie werden vor Ort von den Gesundheitsämtern wahrgenommen. Die Aufgaben werden durch Bundesgesetze, Landesgesetze und -verordnungen uns zum geringeren Teil durch EU-Recht (z.B. Überwachung von EG Badegewässern) bestimmt.
Die Aufgaben werden oft in verschiedenen Abteilungen eines Gesundheitsamtes wahrgenommen:
- Amtsärztlicher Dienst
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie
- Gesundheitsförderung
- AIDS-Beratung
- Infektionsschutz
- Hygieneüberwachung
- Umweltmedizin
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
- Zahnärztlicher Dienst und Jugendzahnpflege (nicht in jedem Bundesland)
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die "Überwachung" von angeordneten Maßnahmen (Abgabe von Proben u. ä.).
Eine hygienische Überwachung erfolgt für folgende Einrichtungen (in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt):
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In einzelnen Bundesländern werden Teile dieser Aufgaben durch die Veterinärämter und/oder die Ordungsämter wahrgenommen, z.B. die Kontrolle von Großveranstaltungen, Messen und Jahrmärkten, Gaststätten etc. sowie lebensmittelverarbeitenden Betrieben.
Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Untersuchungen für Verlängerungen einer Fahrerlaubnis ab 50 Jahren, Schuleingangsuntersuchungen bei Kindern vor dem Schuleintritt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD), Hilfen für psychisch kranke Menschen (sozialpsychiatrische Dienste), Unterstützung von Suchtkranken und die gesundheitliche Information, Aufklärung und Beratung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen.
Neue Aufgaben der Gesundheitsämter sind u. a. die Gesundheitsberichterstattung und in Nordrhein-Westfalen die im Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst verankerten Gesundheitskonferenzen. Sie sind ein Ausdruck der Reform der Gesundheitsämter und tragen dazu bei, dass wesentliche Teile der Steuerung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene möglich wird.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Gesundheitsämtern sind die in den meisten Ländern in den letzten Jahren neu verabschiedeten Landesgesundheitsgesetze bzw. rechtliche Vorschriften auf Bundesebene wie das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Darin werden die Rahmenvorgaben für die Arbeit der Gesundheitsämter festgelegt.
[Bearbeiten] Weblinks
- Baden-Württemberg - Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Niedersachsen)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Schleswig-Holstein)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Nordrhein-Westfalen
- Bayerisches Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg
- Verzeichnis über Gesundheitsämter mit Möglichkeit des Selbsteintrages
- Verzeichnisse über Gesundheitsämter bundesweit
- Sammlung von Links und Adressen von Gesundheitsämtern in Deutschland, Österreich und der Schweiz