Gesslerhut
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Ein Gesslerhut ist redensartlich eine Einrichtung, deren einzig sinnfälliger Zweck die öffentliche Erzwingung untertänigen Verhaltens ist.
Das wohl häufigste Beispiel ist die rote Verkehrsampel, wenn man an dem Fußgänger-Übergang oder an der Kreuzung der einzige Verkehrsteilnehmer ist, aber trotzdem gesetzlich zum Warten gezwungen ist. Gesetze sind dazu da, die Freiräume der einzelnen Bürger gegeneinander abzugrenzen und somit diese zu schützen; in diesem Fall ist das nicht immer gegeben, und in diesen Fällen wird die genannte Vorschrift zum Gesslerhut.
Nach der Legende ließ Hermann Gessler in Altdorf UR einen Hut aufstellen, den jeder Vorbeikommende zu grüßen hatte. Wilhelm Tell habe es versäumt, diesen Gruß auszuführen und sei deshalb zu jenem Apfelschuss gezwungen worden, der im Mittelpunkt der Darstellung Friedrich Schillers der Gründungssage der Schweiz steht.
Historischer und heraldischer Hintergrund ist, dass ein „Hut“ hier einen Kurhut meinte. Er verkörperte also kein kaiserliches Attribut des Habsburger Kaisers Albrecht, das die reichsunmittelbaren Schweizer jederzeit hätten grüßen können, sondern ist ein Zeichen seiner Hausmacht als Kurfürst (als König von Böhmen), der er die Schweiz hinzu zu fügen trachtete.