Benutzer:Franzpaul/Wappen
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[Bearbeiten] Ehemalige Gemeindewappen, allgemein
Zugegeben, wenn man durch Zufall, geschicktes Googeln oder wie auch immer auf ein Wappenbildchen stößt, stellt sich eine gewisse Zufriedenheit ein. Aber immer daran denken: wenn nicht durch Quelle belegt, ist nicht sicher, dass es sich tatsächlich um ein ehemaliges rechtsgültiges Gemeindewappen handelt. Als rechtsgültige Wappen werden in Württemberg diejenigen betrachtet, die
- nachweislich vor 1935 (Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung) geführt wurden, oder
- nach 1935 durch die jeweils zuständige Behörde verliehen wurden.
(Baden können wir hier außer Acht lassen, denn dort hatten bis ca. 1920 die allermeisten Gemeinden ein Wappen angenommen.)
Im Einzelfall könnte statt dessen auch eine der folgenden Situationen vorliegen:
- Das Wappen wurde (irgendwann zwischen 1935 und dem Verlust der kommunalen Selbständigkeit) durch Gemeinderatsbeschluss förmlich angenommen. Die Gemeinde bemühte sich aber nicht um eine Verleihung, oder es gab Meinungsverschiedenheiten mit der beratenden Fachbehörde (Staatsarchiv), oder die Eingemeindung kam der Verleihung zuvor.
- Die Gemeinde führte ein individuelles Siegelbild, bis dieses gemäß §6 der baden-württembergischen GemO (1955) durch das kleine Landeswappen ersetzt werden musste. Die Farben wurden ohne förmlichen Beschluss festgelegt, das so geschaffene Wappen wurde (bereits) von der ehemaligen Gemeinde "inoffiziell" verwendet.
- Die Farben wurden erst festgelegt, als die Gemeinde bereits aufgehoben war. Vielleicht erst dann, als man für den Internetauftritt ein nettes Bildchen als Symbol des "Teilortes" brauchte ;-)
- Das "Wappen" basiert nicht auf einem früheren Siegelbild, sondern wurde (irgendwann seit der Gemeindereform) völlig neu entworfen. Möglicherweise wird es auch "nur" von Vereinen oder auf einer privaten Homepage verwendet.
Was wir noch als Blasonierungen ehemaliger Gemeindewappen gelten lassen sollen und wo die Grenze zu ziehen wäre... ?