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Diskussion:Europäische Gesellschaft – Wikipedia

Diskussion:Europäische Gesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Europäische Gesellschaft oder Europäische Aktiengesellschaft

Kann es sein, dass das Lemma falsch ist? Meiner Meinung nach heißt diese Unternehmensform "Europäische Gesellschaft" und "Europäische Aktiengesellschaft" ist nur ein umgangssprachlicher Ausdruck. Täusche ich mich da? --jpp ?! 11:30, 14. Sep 2005 (CEST)

In er EU-Verordnung selbst werden beide Bezeichnungen verwendet. Also sind sie wohl auch beide korrekt.

Deshalb sollten beide auch am Anfang benannt werden. Habe ich also geändert. Redirects existieren ja zum Glück schon. --Bunia 14:58, 27. Jun. 2008 (CEST)


Wer kann sagen, wie die Steuern bei solchen Europa-AGs bezahlt werden? In welches Land fliessen die Steuern??


"Eine SE wird wie eine gewöhnliche Aktiengesellschaft behandelt. Sie ist daher - ich gehe jetzt vom österreichischen Steuerrecht aus - dort unbeschränkt steuerpflichtig (sprich: mit dem Welteinkommen steuerpflichtig), wo sie ihren satzungsmäßigen Sitz bzw den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung hat. Verfügt die SE über Betriebsstätten in anderen Staaten, so unterliegen diese regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht in diesem Staat - in Österreich gemäß § 98 Abs 1 Z 3 EStG. Allfällige Doppelbesteuerungen werden durch Doppelbesteuerungsabkommen verhindert.

[Bearbeiten] Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 21:23, 29. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Beispiel Allianz AG

Für all jene, die nicht täglich mit M&A zu tun haben, was bedeutet "soll die nunmehrige 100%-Tochter upstream grenzüberschreitend auf die Allianz AG verschmolzen werden" ? 217.86.55.211 15:37, 19. Okt. 2006 (CEST)

Das Wörtchen „upstream“ klingt in der Tat wie dummes Geschwafel. Ich verstehe es auch nicht. --jpp ?! 15:50, 19. Okt. 2006 (CEST)
upstream = Tochter auf Mutter, downstream = Mutter auf Tochter. Ist M&A-Sprech, leider richtig. --DINO2411PROTEST FYI 15:59, 19. Okt. 2006 (CEST)
Hat jemand eine Idee, wie man das entweder verständlicher schreiben oder per Link erklären könnte? --jpp ?! 16:03, 19. Okt. 2006 (CEST)
Schau dir mal an, ob es dir so ([1], [2]) gefällt. Grüße, --DINO2411PROTEST FYI 16:25, 19. Okt. 2006 (CEST)
Ja, so kann man’s verstehen und ich habe wieder ein Wort gelernt. :-) Der Satz sagt also einfach, dass die RAS in der Allianz aufgeht. --jpp ?! 16:33, 19. Okt. 2006 (CEST)
Genau, und am Ende bleibt die "München-Allianz" übrig. --DINO2411PROTEST FYI 16:37, 19. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wiederholungen

Mir ist aufgefallen, dass die Möglichkeit den Sitz in der EU zu verlegen an drei stellen erwähnt wird. zweimal unter "Vorteile einer europöäische gesellschaft" (Absatz 3 und 6) und noch einmal unter gründungsbedingungen (3. hauptpunkt: wo ich diesen "vorteil" eigentlich nicht erwarten würde...)

[Bearbeiten] Verwaltungsrat

Leider ist die Funktion und Zusammensetzung des Verwaltungsrates noch nicht so ganz verständlich beschrieben, auch nicht in dem Wikipedia-Artikel Verwaltungsrat. So verfügt die Conrad Electronic SE über einen „Vorsitzenden des Verwaltungsrates“, das ist Werner Conrad, sowie zwei „geschäftsführenden Direktoren“ (vgl. Impressum der Conrad Electronic SE). Wer darf die Gesellschaft nach außen vertreten? Welche Rechte und Pflichten sind mit diesen Funktionen verbunden? Schön wäre es, wenn jemand diesen und den Verwaltungsrat-Artikel ausbauen könnte. --NichtWirklich 14:40, 20. Mai 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Schweiz

In diesem Interview wird auch die Schweiz genannt. Offenbar weiss der Interviewte nicht, dass die Schweiz nicht zum EWR gehört. Ist die Schweiz da irgendwie bilateral eingebunden? Julia69 11:55, 30. Mai 2007 (CEST)

Das geht nicht. [3] --Jabala 17:59, 8. Mär. 2008 (CET)
Ich hätte diesen Hinweis für trivial gehalten, aber da er es wohl nicht ist ... ansonsten habe ich noch die solide Quelle verlinkt, damit bzgl. der Aussage alles seine Ordnung hat. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 19:45, 8. Mär. 2008 (CET)
Da die Schweiz zwar am Schengener Abkommen teilnehmen wird und bereits Mitglied der EFTA ist, allerdings einzige Ausnahme der EFTA-Staaten ist, die nicht im EWR sind, ist das ganze nicht trivial. Oder hätten Sie z. B. gewusst, dass selbst Liechtenstein im EWR ist?
Ich hab mal durch die verschiedenen Artikel geklickt und mich mehrfach gewundert ...  ;-) --Jabala 23:32, 8. Mär. 2008 (CET)
Wundern kann man sich diesbezüglich in der Tat an diversen Stellen, dieser Diagnose würde ich nicht widersprechen wollen ... Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:40, 8. Mär. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Falschaussagen im Artikel

Der Artikel strotzt vor falschen Aussagen. Bsp.:

"...anstatt wie bisher mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage in jedem Land, zu gründen." Der Satz impliziert, die SE sei in jedem Staat identisch. Das stimmt aber nicht. Nur die in der SE VO geregelten Materien sind europaweit einheitlich. Nach Art. 9 SE VO findet subsidiär das nationale Aktienrecht Anwendung. Dieses unterscheidet sich aber nach wie vor erheblich. Es gibt eigentlich nicht eine SE, sondern 27 SE. Vgl. auch Art. 3, 10 SE VO.

"Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) öffnen sich unbürokratische Chancen, ihr Engagement im Ausland zu verstärken." Die SE ist nach der gesetzlichen Konzeption gerade NICHT für KMU gedacht. So sind nach Art. 2 SE VO vor allem AGs zur Gründung berufen - die AG ist aber nicht gerade die typische Unternehmensform für KMU. Vgl. dazu auch Erwägungsgrund 1 der Verordnung. Auch das Mindestkapital von 120000 Euro bietet sich nicht gerade für KMU an. Schließlich ist die Gründung einer SE sicher nicht "unbürokratisch". Das ist Stellvertretedeutsch. S. zu allem Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage 2006, § 12 Rn. 4 m.w.N.

"Die SE kann ihren Sitz unter der Wahrung der Identität in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen, ohne dass eine Auflösung im Wegzugsstaat oder Neugründung im Zuzugsstaat erforderlich wäre, die Rechtspersönlichkeit der SE besteht auch bei einem Wechsel des Sitzstandorts weiterhin ununterbrochen fort. Damit wird eine Sitzwahl nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten für Unternehmen ermöglicht." Erstens bedarf dieser Absatz der Klarstellung. Nach Art. 7 SE VO müssen sich Satzungssitz und tatsächlicher Verwaltungssitz in demselben Staat befinden. Zweitens stellt dies gegenüber den Entscheidungen des EuGH in den Rs. Centros, Überseering, Inspire Art etc. eher einen Rückschritt dar.

"Ferner ist es möglich, im Wege vorgeschriebener Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmensleitungen die Mitbestimmung der Gründergesellschaften aufrechtzuerhalten, auszubauen oder gar abzuschaffen." Soweit sich diese Aussage auf die Unternehmensmitbestimmung bezieht, ist sie richtig. Bezüglich der betrieblichen Mitbestimmung ist aber streitig, ob § 21 SEBG auch eine Erweiterung derselben zulässt. Vgl. dazu Thüsing, ZIP 2006, 1469 m.w.N.

"Es bestehen vier verschiedene Möglichkeiten zur Gründung[1] einer „Europa-AG“:" Es fehlt die fünfte Möglichkeit nach Art. 3 Abs. 2 SE VO. Dass dies in dem Nachweis falsch wiedergegeben wurde, macht die Aussage nicht besser.

Eine Überarbeitung ist angezeigt.131.220.49.215 09:17, 13. Mär. 2008 (CET)

Eine kleine Überarbeitung habe ich durchgeführt. Speziell die Angaben zu den Arbeitnehmerrechten habe ich ganz gestrichen, denn das ist haarig und lässt sich nicht in einem Satz unterbringen. Der Natur von Arbeitnehmerrechten entspricht auch, dass die dort getroffenen Regelungen automatisch von denen einen als vorteilhaft und von den anderen als nachteiligt interpretiert werden. Also gehören sie nicht in den Abschnitt. --Bunia 15:18, 27. Jun. 2008 (CEST)

[Bearbeiten] Tabelle "Die bisherigen Europa-Unternehmen"

Die Liste ist unvollständig (und schon immer gewesen). Ich bin dafür, sie zu entfernen und durch einen Weblink zu ersetzen: [4]. Diese Liste wird u.a. von der Böckler-Stiftung gepflegt und ist immer recht aktuell. --Echoray 21:02, 5. Apr. 2008 (CEST)

Von der Idee bin ich nicht besonders begeistert, Dein Anliegen an sich möchte ich aber unterstützen. Wie wäre es mit einem Satz, in dem drei vergleichsweise bekannte SEs aufgezählt werden, und einer Fußnote mit Link auf Deine Liste? Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:33, 5. Apr. 2008 (CEST)
Der Abschnitt "Praktische Erfahrungen" müsste auch überarbeitet werden... Vielleicht kann man eine Kombination über die ersten und bekanntesten Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum probieren? --Jabala 22:39, 5. Apr. 2008 (CEST)
Vielleicht kann man auf diesen Absatz (oder zumindest auf die völlig unbrauchbare Überschrift) auch völlig verzichten. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:45, 5. Apr. 2008 (CEST)
Das würde ich auch erwägen, sobald es viele SEs gibt. Es wäre ja auch absurd, alle GmbHs oder alle AGs aufzählen zu wollen. Aber solange sich die Zahl der SEs so gering hält, kann man diesen Abschnitt noch belassen, weil es sich um eine Art Neuigkeit handelt. Also Bestandsschutz bis 2009? --Bunia 15:12, 27. Jun. 2008 (CEST)

[Bearbeiten] Abschnitt "Information und Förderungen"

Sollte man den Abschnitt "Information und Förderungen" nicht streichen? Was sucht er in einer Enzyklopädie? Ratgeberliteratur sollte man woanders suchen! Ich schlage eine Streichung vor! --Bunia 15:11, 27. Jun. 2008 (CEST)


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