Erker
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Ein Erker (mhd. erker[e], ärker, wohl ein Lehnwort aus nordfrz. arquière „Schützenstand, Schießscharte“ (eigentlich „Mauerausbuchtung“)) ist ein geschlossener, überdachter, über ein oder mehrere Geschosse reichender Vorbau an der Fassade eines Hauses. Im Gegensatz zur Auslucht steigt er nicht vom Boden auf, sondern wird von einer auskragenden Balkenlage oder Konsolen getragen.
Erker waren besonders im Mittelalter an Wehrbauten beliebt. Zum einen konnte man von ihnen aus die Mauer besser übersehen und mögliche Angreifer aus der Deckung heraus mit Wurfgeschossen bekämpfen (siehe auch: Wehrerker). Bei einem Eckerker hatte man einen günstigen Blickwinkel von 270°. Zum anderen konnte ein nach unten offener Aborterker auch als Toilette dienen. Bei Burgen, Patrizierhäusern und bei Schlössern ist oft ein eingeschossiger Kapellenerker (auch Chörlein genannt) zu finden, in dem sich der Altarraum einer Hauskapelle befindet. Ein Kirchengebot verbietet Wohnräume über dem Altar.
Seit der Spätgotik und der Renaissance diente der Stubenerker im Wohnhaus zur Erweiterung der Wohnfläche, zur besseren Belichtung der Räume und als künstlerisches Gliederungsmotiv der Fassade. Wenn der Erker nur auf Höhe der Fenster, also ohne die Brüstung aus der Fassade vorspringt, so ist dies ein Fenstererker und nicht ein Erkerfenster, da alle Fenster von Erkern so genannt werden. Oft ist der Erker als Erkertürmchen mit einem Dach bis über die Traufkante hochgeführt.
[Bearbeiten] Sonstiges
In Landshut führte im Mittelalter die oftmalige Instabilität vieler Erker an Wohnbauten zu Einstürzen, worauf diese dort verboten wurden.