Einzelorgan
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Einzelorgane (monokratische Organe) sind Organe, denen bloß eine Person als Organwalter zugeordnet ist, beispielsweise ist ein Präsident als Organwalter seine Staates, dem Einzelorgan. Der Organwalter nimmt alleine die Aufgaben und Zuständigkeiten des Organs wahr.
Gegenteil von: Kollegialorgan