Einsatzwechseltätigkeit
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Ein Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus, wenn er typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen eingesetzt wird, z. B. Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer und Mitglieder einer Betriebsreserve für Filialbetriebe. Auf die Zahl der Einsatzstellen in einem Kalenderjahr kommt es dabei nicht an. Der Arbeitgeber kann bei einer Einsatzwechseltätigkeit dem Arbeitnehmer Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten in dem von der Finanzverwaltung zugelassenen Umfang steuerfrei ersetzen.
Mit der Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinie 2008 entfällt die Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit. Die unterschiedlichen Begriffe werden unter der Bezeichnung beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammengefasst und vereinheitlicht.
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