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Eigenheimrente – Wikipedia

Eigenheimrente

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Eigenheimrente (auch "Wohn-Riester") wird in der politischen Diskussion die vorgesehene Ausweitung der Förderung der Riester-Rente auf selbstgenutzes Wohneigentum bezeichnet. Diese soll im "Eigenheimrentengesetz" umgesetzt werden.[1] Die Verabschiedung des Gesetzentwurfes ist für den Sommer 2008 vorgesehen. Das Gesetz soll dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zusätzliche Investitionsmöglichkeiten gegenüber der bisherigen Riester-Rente

Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern.

Gefördert werden

  1. eine Wohnung in einem eigenen Haus oder
  2. eine eigene Eigentumswohnung oder
  3. eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft,

wenn diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland liegt und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird.

[Bearbeiten] Wie sieht die Förderung der Eigenheimrente genau aus?

Wer einen Riester-Vertrag hat, kann eine Summe von etwa drei Vierteln seines angesparten Vermögens vorzeitig zur Finanzierung seiner eigenen Immobilie entnehmen. Die große Koalition hat sich zwar über Eckpunkte der Neuregelungen verständigt. Es sind jedoch noch einige Fragen offen.

[Bearbeiten] Diskussionspunkte

[Bearbeiten] Nachgelagerte Besteuerung

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung der Rente (die Beiträge sind steuerfrei, die Zahlungen im Rentenalter dafür steuerpflichtig) ist bei der Eigenheimrente nicht ohne weiteres umsetzbar, da aus der selbstgenutzten Immobilie keine Erträge fließen.

Der Gesetzesentwurf löst diesen Sachverhalt dadurch, dass ein „Wohnförderkonto“ geführt wird, auf dem die geförderten Beträge verbucht und mit 2 % verzinst werden. Die Auflösung dieses Wohnförderkontos in der Rentenphase wird als (fiktives) Einkommen der Einkommenssteuer unterworfen.

[Bearbeiten] Eignung der Immobilie als Rentenergänzung

Inwieweit eine Immobilie überhaupt als Teil der Riester-Rente förderfähig sein sollte, war von Anfang an umstritten. Zwar entfällt die zu zahlende Miete bei Immobilienbesitzern im Alter. Dennoch besteht die Notwendigkeit, im Alter auch Geldzahlungen in angemessener Höhe zu erhalten. Hierzu trägt die Immobilie nicht bei. Aus diesem Grund war bei Einführung der Riester-Rente nur eine Entnahme von Mitteln zur Finanzierung von Immobilien vorgesehen, wenn diese entnommenen Mittel bis zum Rentenbeginn wieder eingezahlt würden.

Mit dem Eigenheimrentengesetz ändert die Politik ihre Position und sieht auch selbstgenutze Immobilien als förderwürdig an.

[Bearbeiten] Selbstnutzung und berufsbedingte Umzug

Die ausschliessliche Förderung selbstgenutzer Immobilien führt zu der Pflicht der Rückzahlung der Förderung bei Verkauf bzw. Vermietung der Immobilie (sofern die Verkaufserlöse nicht wieder als Riester-Rente angelegt werden). Dies steht im Konflikt zu der eventuellen Notwendigkeit aus beruflichen Gründen umziehen zu müssen.

Der Gesetzentwurf regelt daher als Ausnahme, dass die Förderung bei Vermietung nicht zurückgezahlt werden muss, wenn

  • die selbstgenutzte Wohnung auf Grund eines beruflich bedingten Umzugs für die Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit befristet vermietet wird,
  • der Steuerpflichtige beabsichtigt, die Selbstnutzung wieder aufzunehmen und
  • die Selbstnutzung spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres des Steuerpflichtigen wieder aufgenommen wird.

[Bearbeiten] Wohnriester und Europarecht

Die Begrenzung der Förderung auf inländische Immobilien wird als europarechtlich fragwürdig kritisiert. Durch diese Regelung wird das europäische Grundrecht auf Freizügigkeit eingeschränkt. Gerade in Grenzregionen ist es vielfach üblich, als Deutscher mit Arbeitsplatz in Deutschland jenseits der Grenze zu wohnen. Diese Immobilien würden nicht förderberechtigt sein.

[Bearbeiten] Sonstiges

Die Eigenheimrente wird auch als Wohn-Riester bezeichnet; umgangssprachlich haben sich mit „Riester“ zahlreiche Wortkombinationen etabliert. Walter Riester hat als Bundesminister für Arbeit 2000/01 die Sozialordnung zur Förderung freiwilliger Altersvorsorge vorgeschlagen.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Regierungsentwurf des Eigenheimrentengesetzes


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