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E-Government – Wikipedia

E-Government

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Unter E-Government (deutsch: Regieren und Verwalten mit Informations- und Kommunikationstechnologien über elektronische Medien, aber auch: E-Regierung, elektronische Regierung) im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.

Dimensionen von E-Government
Dimensionen von E-Government

E-Government fasst somit E-Administration, E-Democracy und E-Justice zusammen.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rahmenbedingungen

[Bearbeiten] soziokulturell

Die Einführung von E-Government in Deutschland wird zur Zeit erschwert durch fehlende Nutzerakzeptanz und heterogene IuK-Ausstattung (Soft-, Hardware, Netzzugang) sowie durch Nutzer-Gruppenbildung, bestimmt durch Alter, Einkommen, Bildung und Wohnort.

[Bearbeiten] organisatorisch

Eine erfolgreiche Einführung von E-Government setzt eine angepasste Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb der Verwaltungen voraus.

Es hat sich gezeigt, dass insbesondere eine funktionale Gliederung E-Government behindert, während Prozessorientierung förderlich ist.

[Bearbeiten] rechtlich

Zur Einführung von E-Government müssen aber auch rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Strenge Formvorschriften (z.B. Zwang zur Unterschrift statt PIN/TAN-Verfahren), strenger Datenschutz und ein starres Dienstrecht schränken die Möglichkeiten des E-Governments ein.

Auch die Staatsform spielt eine Rolle. In Bundesstaaten entstehen häufig inkompatible Insellösungen, oder unnötige Mehrfachentwicklung in einzelnen Verwaltungen findet parallel statt. Zudem ist das Marketing der E-Government-Dienstleistungen wirksamer, wenn es zentral organisiert werden kann.

[Bearbeiten] technisch

Medienbrüche durch heterogene Informations- und Kommunikationstechnologien behindern E-Government ebenso wie die teilweise hohen Kosten dieser Technologien.

Das Nichtvorhandensein notwendiger Technologien birgt die Gefahr, Potenziale möglicher Dienstleistungen nicht ausreichend zu erkennen. Technologien werden wegen der Unterschätzung der Potenziale nicht angeschafft.

[Bearbeiten] wirtschaftlich

Ein für Politik, öffentliche Verwaltung und den Bürger als Steuerzahler erhebliches Thema ist die Wirtschaftlichkeit von E-Government. Diese Zielsetzung nennt auf Bundesebene "E-Government 2.0 - Das Programm des Bundes" in seinem Motto: "effizient – sicher – vernetzt". Studien auf kommunaler Ebene belegen, dass nur 13 Prozent der deutschen Kommunen die Wirtschaftlichkeit ihrer IT-/E-Government-Vorhaben systematisch ermitteln.

Einige Methoden zur Wirtschaftlichkeitsanalyse sind zum Beispiel eGOV-Rechner, Standardkostenmodell (SKM) und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (WiBe).

[Bearbeiten] Vorteile von E-Government

Für den Bürger ist der Hauptvorteil, dass er/sie in einem besseren Kontakt mit den Behörden stehen kann. Dies ist besonders für die EU mit ihren 495 Millionen Bürgern in 27 Mitgliedsstaaten (Tendenz steigend) von entscheidender Bedeutung. Der technologische Fortschritt insbesondere durch das Internet ermöglicht neue Kommunikations- und Interaktionswege. Der Bürger hat den Vorteil, dass Informationen der Behörden „rund um die Uhr“ erreichbar sind und auch die Kommunikationsmöglichkeiten erheblich ausgeweitet sind. Für ihn entfallen somit oft zeitaufwändige Wege. Gleichzeitig werden in den Behörden durch diese neuen technischen Möglichkeiten viele Abläufe vereinfacht und oft automatisiert, so dass mehr Kapazitäten für Sonderfälle zur Verfügung stehen, was wiederum dem Bürger zugute kommt. Gleichzeitig wird die Transparenz der Behörde erhöht, da einzelne Bearbeitungsschritte oder Informationswege für den Bürger besser erkennbar werden (Eindämmung der Korruption). Dadurch, dass dem Bürger Informationen leichter zugänglich sind, wird der politische Willensbildungsprozess unterstützt und eine intensivere Beteiligung erreicht, z.B. bei Online-Wahlen. Dies führt zu einer allgemeinen Stärkung der Demokratie. Dies ist insbesondere für Länder der EU von großer Bedeutung, in denen Informationen bisher nicht ohne weiteres zugänglich waren, beispielsweise Länder des ehemaligen Ostblocks. Ziel ist es, durch die europaweite Verfügbarkeit von Informationen und Dienstleistungen der Europäischen Union die soziale Inklusion und Integration zu fördern und somit das Zusammenwachsen von Europa zu ermöglichen.

Auch für die Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union ergeben sich durch E-Government entscheidende Vorteile. Die Effektivierung und Beschleunigung von Behördengängen führt zu großen Einsparungen. Dies stärkt sowohl die einzelnen Unternehmen, wie auch den gesamten europäischen Wirtschaftsraum im internationalen Konkurrenzkampf. Außerdem werden durch die ständig verfügbaren Behördendienste Warenverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit gefördert und unterstützt.

Abgesehen von diesen erheblichen Vorteilen für Bürger und Wirtschaft entsteht auch für die Behörden ein nicht zu vernachlässigender Vorteil: die Kostenersparnis. Durch neue elektronische und oft automatisierte Abläufe werden Zeit, somit Geld und Angestellte gespart. Allein der Bund rechnet bei Umsetzung seiner Initiative BundOnline 2005 mit jährlichen Kosteneinsparungen von rund 400 Millionen Euro bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,65 Milliarden Euro. Dies würde bedeuten, dass sich die Einführung von E-Government-Leistungen bereits in ca. 4 Jahren amortisiert hätte. „Angesichts europaweit knapper Haushaltskassen stellt sich damit anstelle der Frage, warum Europa E-Government braucht, eher die, ob Europa es sich leisten kann, auf E-Government zu verzichten“. (Heinrich, Seite 3)

[Bearbeiten] Interaktionsebenen

Man unterscheidet folgende Interaktionsebenen im E-Government:

  1. Information: Bereitstellung von Informationen, etwa auf der Webpräsenz einer Behörde.
  2. Kommunikation: Möglichkeiten zum Austausch und interaktiven Abruf von Informationen.
  3. Transaktion: Eigentliche Durchführung von Dienstleistungen, etwa per PIN/TAN-Verfahren.
  4. Integration: Zusammenführung der Leistungen, unabhängig von welchen Behörden diese erbracht werden.

[Bearbeiten] Wissenschaft und Forschung

E-Government hat sich in den letzten Jahren zu einer Wissenschaft entwickelt. Dabei geht es zum einen um den technischen Aspekt, zumeist die Bereitstellung entsprechender Softwarelösungen. Besonders ist in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Datensicherheit und die Möglichkeit der Archivierung und Nachverfolgung von Vorgängen zu achten. Gerade die oben angesprochene Umsetzung der elektronischen Unterschrift ist ein umstrittenes, aber diskussionswürdiges Gebiet. Ein weiterer Aspekt ist die Schaffung von Interoperabilität zwischen Institutionen, Einrichtungen, Ländern und Staaten innerhalb von Europa. Bei aktuellen Projekten (z.B. R4eGov, eGovRTD2020, DEMO_net, BRITE, RafEG, SAGA, eLoGo) geht es u.a. um die Harmonisierung von Begrifflichkeiten, die Anpassung von Systemen und die einhergehende Schaffung von Interoperabilität. Die Förderung der Projekte durch die EU macht den Umfang dieser Bestrebungen deutlich. Ein weiterer Bereich, der erforscht wird, ist die Bereitschaft zur Nutzung von E-Government. Von besonderem Interesse ist die Erhöhung der Beteiligung von sozial schwachen Gruppen. Zu diesem Zweck wird die multinationale ELOST-Studie (eGovernment for low socio-economic status groups) zu den politischen Plänen und Strategien bezüglich der Einführung von E-Government-Angeboten für sozial Schwache durchgeführt, die durch die EU gefördert wird.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Die Abbildung "Dimensionen von E-Government" subsumiert E-Justice unter E-Administration, da die angegebenen Quellen auch keine Unterscheidung vornehmen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Jörg Becker, Lars Algermissen, Thorsten Falk: Prozessorientierte Verwaltungsmodernisierung – Prozessmanagement im Zeitalter von E-Government und New Public Management. Springer, Berlin 2007), ISBN 978-3-540-71249-7.
  • Martin Brüggemeier et al.: Organisatorische Gestaltungspotenziale durch Electronic Government. Auf dem Weg zur vernetzten Verwaltung. edition sigma, Berlin 2006, ISBN 3-89404-838-7.
  • Bundesministerium des Innern (Hrsg.): E-Government 2.0 – Das Programm des Bundes, 2006.
  • Isa Jahnke & Thomas Herrmann (2007): E-Government-Forschung in NRW: Identifizierung von Akteuren, Themen, Trends. Eine Studie im Auftrag des Informationsbüro d-NRW (Hrsg.). Hattingen: enßenprint. - Online (PDF: 3,3 MB)
  • Bernhard Karning: Rechtliche Aspekte des E-Government in Österreich. Verlag für Wissenschaft und Kultur, Berlin 2004, ISBN 3-86553-123-7.
  • KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement/Fraunhofer IAO (Hrsg.): Verwaltung im Umbruch – Strategien zur Verwaltungsmodernisierung, Studie 2005.
  • Klaus Lenk: Der Staat am Draht. Electronic Government und die Zukunft der öffentlichen Verwaltung. sigma Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89404-519-1.
  • Matziridou, Maria: Effektives E-Government. Fachhochschule der Wirtschaft, Shaker Verlag GmbH, Paderborn 2004, ISBN 978-3-8322-3515-4.
  • Christoph Reichard, Michael Scheske, Tino Schuppan (Hrsg.): Das Reformkonzept E-Government. Potenziale – Ansätze – Erfahrungen, LIT, Münster 2004, ISBN 3-8258-7686-1.
  • Sebastian van Dell: E-Government in Deutschland und dem Vereinigten Königreich – Ein Vergleich von Geschichte, Infrastrukturen, Institutionen und Initiativen, Vdm Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2007, ISBN 3-8364-1314-0.
  • Christoph Engemann: Electronic Government – Vom User zum Bürger. Zur kritischen Theorie des Internet. Transcript, Bielefeld 2004, ISBN 3-89942-147-7

[Bearbeiten] Weblinks

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