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Direktzahlung – Wikipedia

Direktzahlung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Direktzahlungen sind Zahlungen des Bundes an die Landwirte zu deren Einkommenserhöhung. Direktzahlungen sind Subventionen an Landwirte, welche an konkrete (sich ändernde) Auflagen gebunden sind. Direktzahlungen werden von allen westlichen Industrienationen ausgerichtet. Neben Direktzahlungen zum Ausgleich von Standortnachteilen und Bewirtschaftungserschwernissen z. B. im Berggebiet (Hangzulage) gibt es Direktzahlungen für „freiwillig“ erbrachte Leistungen (z. B. Sömmerungsbeiträge). Direktzahlungen sind damit ein zentrales Steuerungsinstrument der Agrarpolitik. Eine grobe Unterteilung lässt sich zwischen allgemeinen – und ökologischen Direktzahlungen machen. Allgemeine Beiträge sind grundsätzlich nicht nach Nutzung oder Gebiet differenziert, während ökologische Beiträge an konkrete Maßnahmen geknüpft sind. Die Ökologischen Direktzahlungen, welche einen Teil der gesamten Direktzahlungen ausmachen, schaffen Anreize für eine ökologische Bewirtschaftung. Sie sind weit weniger Umstritten als die allgemeinen Direktzahlungen, da sie eine Leistung abgelten, die von großen Teilen der Bevölkerung auch erwünscht wir, d. h. für die in der Bevölkerung auch eine positive Zahlungsbereitschaft herrscht. Zum Teil werden aber auch Leistungen abgegolten, wie der Verzicht auf eine zu starke Belastung der Böden und des Grundwassers durch schädliche Düngemittel. In anderen Produktionssektoren (z. B. Schwerindustrie) werden gewisse ökologische Mindestanforderungen gesetzlich festgelegt, ohne dass die Produzenten ein anrecht auf Subventionen hätten, weil sie den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Die Agrarwirtschaft ist in allen entwickelten Industrienationen durch das Subventionssystem und einen starken Protektionismus geprägt und deshalb schon lange ein Spezialfall.

Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung von Preis- und Einkommenspolitik und von Produktion und Verdienst. Landwirte erhalten direkt vom Staat Geld für politisch festgelegte Leistungen. Dies sind unter anderem die Pflege der Kulturlandschaft, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, einen Beitrag zur dezentralen Besiedelung oder die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe (Energiepflanzenprämie), aber auch Flächenbeiträge, welche Landwirte aus dem einfachen Grund erhalten, weil sie Landwirtschaftliche Flächen bearbeiten. Negative Auswirkungen der Direktzahlungen sind beispielsweise eine zu teure Produktion Landwirtschaftlicher Güter (wegen falscher Anreize) und eine Überproduktion stark subventionierter Güter. So kommt es in der z. B. immer wieder zu sogenannten Butterbergen (Bsp. Schweiz), welche dann entweder ungenutzt verfallen, vernichtet werden (um die Preise zu schützen) oder im Ausland (häufig in Entwicklungsländern) zu tiefen Preisen verschleudert werden. Ein bekanntes Beispiel aus Belgien stellen Überschüsse in der Geflügelproduktion dar, welche dann tief unter den Produktionskosten im Ausland verkauft werden und die dadurch die dortige Produktion gefährden. Zudem erhalten diejenigen Landwirte, die sich besonders für den Umwelt- und Tierschutz einsetzen, zusätzliche Direktzahlungen (in der Schweiz z. B. die Ökoqualitätsverordnung, ÖQV). Diese zusätzlichen Zahlungen, die an strenge ökologische Auflagen gebunden sind, stellen aber im Verhältnis zu den Direktzahlungen einen verschwindend kleinen Teil dar. Ihre Steuerungswirkung ist deshalb auch umstritten. Durch dieses Subventionssystem (und den in der Landwirtschaft vorherrschenden Protektionismus) entstehen erhebliche Verzerrungen dieses Wirtschaftssektors. Aufgrund der Stellenwertes der Nahrung liegt den Industrieländern aber einiges (wie man an den hohen Budgetanteilen der Agrarwirtschaft unschwer erkennen kann) an einer Kontrolle der Nahrungsmittelproduktion. So führen die Direktzahlungen unter anderem dazu, dass Betriebe nicht ihre Gewinnstruktur verbessern, sondern häufig die Subventionen maximieren.

Von vielen Entwicklungsländern wird die Handhabung der Agrarpolitik im Westen stark kritisiert. Durch die hohen Direktzahlungen werden ungleiche Spiesse geschaffen. Speziell im Primärsektor, hätten Entwicklungsländer auf Grund der Tiefen Faktorkosten (Boden, Arbeit) eine gute Möglichkeit an der Globalen Wirtschaft zu partizipieren. Statt dessen werden sie in diesem Bereich systematisch ausgeschlossen.

Umstritten ist in der Schweiz auch das Verteilsystem der Direktzahlungen (insgesamt 4,1 Milliarden Schweizer Franken), weil davon ausgegangen werden muss, dass ein signifikanter Anteil der Beiträge (ca. 900 Millionen Schweizer Franken) gar nicht direkt in die Landwirtschaft gelangt, sondern direkt oder indirekt an nachgelagerte Betriebe, von der Verwaltung, von Beratern oder von landwirtschaftlichen Forschungsanstalten bezogen werden.

[Bearbeiten] Öko-Direktzahlungen in der Schweiz (stellen nur einen Teil der Direktzahlungen dar)

In der Schweiz erhalten die Landwirte u. a. für bestimmte ökologische Ausgleichsflächen folgende Beiträge:

  • Typ 1: extensiv genutzte Wiesen
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
  • Typ 4: wenig intensiv genutzte Wiesen
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 650 CHF/ha; Bergzone I & II 450 CHF/ha, Bergzone III & IV: 300 CHF/ha
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
  • Typ 6: Ackerschonstreifen
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 1500 CHF/ha
  • Typ 7A: Buntbrache
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 3000 CHF/ha
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 2500 CHF/ha
alle Zonen: 15 CHF/Baum
  • Typ 10: Hecken, Feld- und Ufergehölze
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha

[Bearbeiten] Weblinks

Bundesamt für Landwirtschaft

[1]


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