Dänischer Gesamtstaat
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Der Dänische Gesamtstaat (dän. helstaten) bestand von 1773 bis 1863 und umfasste neben dem Königreich Dänemark auch Norwegen und die Herzogtümer Schleswig und Holstein, die staatsrechtlich nicht Teil des Königreiches Dänemark waren, sondern vom dänischen König in seiner Funktion als Herzog regiert wurden und somit dem Königreich lediglich in Personalunion verbunden waren. Holstein war als deutsches Lehen zugleich Mitgliedsstaat des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, während Schleswig ein königlich-dänisches Lehen war. Die beiden Herzogtümer wurden in Kopenhagen durch die Deutsche bzw. Schleswig-Holsteinische Kanzlei vertreten.
Historisch kann der dänische Gesamtstaat in die Epoche des aufgeklärten Absolutismus und des Merkantilismus eingeordnet werden. Die beginnenden Nationalitätenkonflikte zwischen Deutschen und Dänen in Schleswig oder Südjütlands im frühen 19. Jahrhundert und der letztliche Verlust Schleswigs und Holsteins 1863/64 markieren zugleich das Ende des Gesamtstaates und den Beginn der modernen Nationalstaaten.
In die Zeit des Gesamtstaates fällt in Schleswig-Holstein der Bau des Eiderkanals und der ersten Eisenbahnen (Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft).
[Bearbeiten] Literatur
- Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins, München 2006 (Verlag C.H. Beck), ISBN 978-3-406-50891-2
- Eva Heinzelmann / Stefanie Robl / Thomas Riis (Hrsg.): Der dänische Gesamtstaat. Ein unterschätztes Weltreich?, Kiel 2006 (Verlag Ludwig), ISBN 978-3937719016.
- Ulrich Lange: Geschichte Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Neumünster 1996, ISBN 978-3529024405
[Bearbeiten] Siehe auch
Kalmarer Union, Dänisch-norwegische Personalunion, Londoner Protokoll (1852)