County Borough
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County Borough (wörtlich "Grafschaftsbezirk") ist ein Begriff in der Kommunalverwaltung des englischsprachigen Raums, vor allem des Vereinigten Königreichs. Dabei handelt es sich um Verwaltungsbezirke im städtischen Raum, die nicht zu einer County "(Grafschaft") gehören, also auf einer Ebene mit der County stehen, d.h. alle Aufgaben, welche die County übernimmt, in eigener Zuständigkeit erledigen. Man nennt sie daher gelegentlich auch "Grafschaftsfreie Städte" und kann sie mit kreisfreien Städten in Deutschland vergleichen.
County boroughs entstanden im Vereinigten Königreich 1889. Bis 1968 wurden noch neue County Boroughs errichtet (etwa 1968 Teesside). Sie alle bestanden bis zur Neuorganisation der Kommunalverwaltung 1974. Damals wurden sie wieder den Counties eingegliedert und zu Districts erklärt bzw. Teile von Districts ("zweistufige Verwaltung").
In England wurden bei der Reorganisation der Kommunalverwaltung in den 1990er Jahren aus vielen bevölkerungsstarken Districts so genannte Unitary Authorities geschaffen, die den früheren County Boroughs in ihrer Funktion ähneln, da auch die Unitary Authorities zu keiner County gehören, das heißt, sie erledigen die Aufgaben der County und des Districts ("einstufige Verwaltung"). Der Begriff County Borough wurde jedoch nicht mehr verwendet. Ebenso verhält es sich in Schottland. In Wales hingegen tragen einige der seit 1996 bestehenden Unitary Authorities (wieder) die Bezeichnung County Borough.
In der Republik Irland gibt es heute noch County Boroughs. Es handelt sich um die städtischen Gebiete von Cork, Dublin, Galway (wurde erst 1986 zur County borough erklärt), Limerick und Waterford.
Siehe auch: Borough, Städtefusion