Condruser
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Die Condruser (condrusi) sind ein gallokeltisches Volk, das zur Gruppe der keltisch-germanischen Mischkulturen im cisrhenanischen (linksrheinischen) Mittelrheingebiet gehört. Außer Caesars Erwähnung in De bello Gallico ist uns aus antiken Quellen nur noch als Verwaltungseinheit pagus Condrustris der augusteischen Verwaltungsordnung [1] bekannt.
Es gibt die Vermutung, dass der Landschaftsname Condroz, der die Landschaft in den belgischen Provinzen Namur und Lüttich bezeichnet, sich von der Stammesbezeichnung Condrusi Caesars ableitet[2]. Dagegen steht die Annahme, die den Mont Falhize in der Nähe des mitten im Condroz liegenden, belgischen Huy[3]ein Zentralort der vermutlich germanischen Aduatuker ist. Die Gegend war von den Aduatukern nach Caesar irgendwann zwischen etwa 100 v. Chr. und 60 v. Chr. „nach allgemeinem Ratsschluss“[4] als Siedlungsgebiet ausgewählt worden. Möglicherweise übernahmen die Condruser das Land der Aduatuker nach deren Beteiligung am niedergeschlagenen Aufstand des Ambiorix Ende 54 / Anfang 53 v. Chr.
Erstmals genannt werden die Condruser im Zusammenhang des Krieges von Caesar gegen die Belger im Jahr 57 v. Chr.. Sie bilden im etwa 280.000 Köpfe starken belgischen Aufgebot zusammen mit den Eburonen, Caerosern und den Paemanern ein 40.000 Mann starkes Kontingent. Caesar nennt die vier Stämme pauschal Germanen[5]. Im Jahr 56 v. Chr. nennt Caesar die Condruser zusammen mit den Eburonen als Klienten[6] der Treverer[7].
Nach De bello Gallico, VI 32 befindet sich das Stammesgebiet der Condruser - ähnlich wie das der Segner - zwischen den Eburonen und Treverern. Die Textstelle ist auch noch sofern interessant, als hier die Condruser selbst zu Wort kommen. Caesar schildert, dass ihre Gesandten sich von dem vorangegangenen Kriegszug des eburonischen Königs Ambiorix distanzierten. Keiner der linksrheinischen germanischen Stämme habe mit den Eburonen gemeinsame Sache gemacht. Caesar ließ Gefangene vernehmen, die diese Angaben bestätigten, und befahl den Condrusern, zukünftig etwaige eburonische Gefangene auszuliefern; dann werde er ihr Gebiet in Zukunft nicht verwüsten.
Caesar erwähnt von den Condrusern weiter nichts; vermutlich verblieb der Stamm in seinen Siedlungsgebieten und vermischte sich mit Resten der Aduatuker und der Eburonen sowie mit dem nach 50 v. Chr. in das Gebiet einrückenden, rechtsrheinischen Germanenstamm der Tungerer[8].
[Bearbeiten] Literatur
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA), Bd. 5, S. 78-80, Berlin 1999
- Galsterer, Hartmut: Romanisierung am Niederrhein in der frühen Kaiserzeit, in: Thomas Grünewald (Hg.): Germania inferior, S. 1, Berlin 2001 (RGA-Ergänzungsband 28)
- Bechert, Tilmann: Wirtschaft und Gesellschaft in der Provinz Germania inferior, in: Thomas Grünewald (Hg.): Germania inferior, S. 19, Berlin 2001 (RGA-Ergänzungsband 28)
- Krudewig, Johannes: Unsere engere Heimat von der Urzeit bis zum Ende der Römerherrschaft, Euskirchen 1921
[Bearbeiten] Quellen
- Gaius Iulius Caesar: De bello Gallico, II 4, IV 6, VI 32
- Corpus Inscriptionum Latinarum, vol. VII : Inscriptiones Britanniae Latinae, VII 1073 1873
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum VII 1073
- ↑ so in: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, 1911
- ↑ RGA 2. Aufl, Bd. 4, 315
- ↑ De bello Gallico, II, 29: consensu eorum omnium pace facta hunc sibi domicilio locum delegerant
- ↑ De bello Gallico, II 4
- ↑ schutzbefohlene Stämme, die zur Gefolgschaft, Tribut, Geiselstellung und Heeresdienst verpflichtet sind
- ↑ De bello Gallico IV, 6
- ↑ Galsterer, S. 32