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Briefzustellung – Wikipedia

Briefzustellung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mit der Entwicklung der Zustellung der Postsendungen an den Empfänger wurden auch Ortssendungen zugelassen. Als Ortssendungen bezeichnet man Sendungen an Empfänger im Aufgabeort, im Orts- oder Landzustellbezirk, sowie im Nachbarortsverkehr.

[Bearbeiten] Zustellung von der preußischen Postverwaltung bis zur Deutschen Reichspost

Bei der preußischen Postverwaltung war es zuerst dem Empfänger überlassen, die in den Posthäusern seit 1680 öffentlich aushängenden Karten über angekommene Briefe regelmäßig selbst einzusehen und die Sendungen abzuholen.

Auf Wunsch der Kunden ließen die Postmeister die Sendungen durch Privatdiener, gegen Zahlung des Bestelldreiers (3 Pfennige) oder Bestellkreuzer, die der Bote für seine Dienste behielt, austragen. Die Austragung von Ortssendungen, gegen das Zustellgeld, war gestattet wenn es das Fassungsvermögen der Tasche des Boten zuließ.

Daraus entwickelte sich das Briefträgerwesen. Schon in einer Postordnung von 1710 wird der Briefträger benannt. Seit 1712 wurde in Berlin den Empfängern die Briefe ins Haus bestellt. Die Briefe mussten zu Abholung im Posthaus eine Zeitlang bereitgehalten werden und wurden erst nach Ablauf einer Frist abgetragen. Von der Zustellgebühr bezahlte der Postmeister seine Briefträger. Für einen Schein (damit wurde die Ankunft von Wertsendungen und Paketen gemeldet) waren gewöhnlich 6 Pfennig, für einen Brief im Ort 3 Pfennig und in die Vorstädte 6 Pfennig zu zahlen.

Das Portotax-Regulativ von 1824 legte das Zustellgeld für Briefe bis 16 Lot (≈250 g) auf ½ Silbergroschen (Sgr.), für schwerere Briefe, Scheine (bei Wertsendungen) und Adressen (bei Paketen) mit 1 Sgr. fest und verrechnete sie zur Postkasse.

Einen Stadtpostdienst gab es ab 1810 in Bayern, 1827 in Preußen und in Württemberg 1844 (unter Thurn und Taxis). Sachsen verbot 1856 überall da einen Ortsdienst wo die Post einen solchen unterhielt, während Württemberg, Bayern und Preußen den Privatunternehmen freie Hand ließen.

Nach dem Reglement von 1852 war die Post verpflichtet gewöhnliche und eingeschriebene Briefe, Paketadressen (Begleitbriefe zu gewöhnlichen Paketen) sowie Scheine zu Wertsendungen und Ablieferungsscheine für Briefe mit Bareinzahlung, zuzustellen.

Durch Postgesetz von 1862 wurde das Ortsbriefzustellgeld aufgehoben für Drucksachen, portofreie Briefe und für die übrigen freigemachten Briefe, 1864 auch für nicht freigemachte gebührenpflichtige Briefsendungen.

In Bayern waren die Verhältnisse ähnlich, auch hier wurde vom Bestellgeld der Bote bezahlt. Die Ortssendungen aber wie gewöhnliche Fernbriefe austaxiert.

Im Württemberg wurde eine Zustellgeld von 1 Kreuzer erhoben, der auch zu zahlen war, wenn der Brief abgeholt wurde. Dies Zustellgeld wurde 1851, mit der zweiten Übernahme in den Staatsbetrieb aufgehoben. Ortsbriefe wurden wie Fernbriefe austaxiert.

Preußen (seit 1852), Braunschweig (seit 1863) und Hamburg hatten im Gegensatz zu anderen Verwaltungen auch ein Rabattsystem für größere Mengen von Ortsbriefen, die gleichzeitig freigemacht am Schalter eingeliefert wurden. Im Berlin hielt sich diese Regelung bis 1875.

Die private Ortsbeförderung wurde zum 1. April 1900 im Reichsgebiet verboten.

[Bearbeiten] Monopolstellung der Briefzustellung

Im Deutschen Reich wurde ab 1. April 1900 die Briefzustellung zum Monopol der Reichspost erklärt. Diese Monopolstellung hielt sich über gut einhundert Jahre und wurde von der Deutschen Bundespost und der Deutschen Post der DDR, sowie nach der Privatisierung von der Deutschen Post AG bis zur Liberalisierung des Postmonopols wahrgenommen.

Eine besondere Gebühr für Ortsbriefe gab es in der DDR und Westberlin bis zum 1. Juli 1990.

[Bearbeiten] Heutige Situation

Nach Liberalisierung des Postmonopols können nun auch private Postunternehmen die Zustellung von Briefen und Paketen vornehmen. Die Briefaufgabe erfolgt entweder per Abholung beim Absender, durch Abgabe in einer Poststelle (Postfiliale, Postagentur) oder durch Einwurf in einen Briefkasten. Danach erfolgt die Abholung und Überbringung zu einem Zustellstützpunkt bzw. Briefzentrum, dort werden die Postsendungen nach Leitregionen sortiert und gehen an die zuständigen Zustellstützpunkte bzw. Briefzentren. Hier erfolgt dann die Verteilung an die einzelnen Zusteller die die Sendungen in Ihrem Einzugsgebiet verteilen.


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