Diskussion:Brett des Karneades
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[Bearbeiten] Spannungsverhältnis von Individualethik und Sozialethik
Ich habe ein starkes persönliches Interesse an dieser Seite, bin aber kein Fachmann. Ich habe die Seite um die Zitate aus Cicero und Kant ergänzt und den Hinweis auf die Triage hinzugefügt.IMHO muss vor allem zum Verhältnis zwischen Individualethik und Sozialethik mehr gesagt werden. Das Thema ist von großem öffentlichen Interesse, wird aber nur selten gründlich und unvoreingenommen diskutiert. - Freundlich grüßt --OdysseuS 12:31, 30. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Änderungen am Text bzgl. des Verfassungsgerichtsurteil zum Luftsicherheitsgesetz
Die Situation des "Renegade-Fall" passt nicht auf das Beispiel des "Brett des Karneades", da das Leben des Handelndenden hier nicht selbst bedroht ist. Hier sind die Regelungen des übersetzlichen Notstandes einschlägig.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.35.159.146 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 01:01, 22. Sep. 2007 (CEST))
Die Überschrift lautet nicht ohne guten Grund: "Erweiterung des Fallbeispiels". Denn wie schon in der Einleitung gelesen werden kann, zeigt dass Gedankenexperiment ein allgemeineres Problem. Dies wird durch die Erweiterungen nochmals aufgegriffen und angerissen. Die aufgezeigten Probleme sind miteinander verwandt. Der "Renegade-Fall" reiht sich daher recht gut in diese vornehmlich rechtliche Bewertungsproblematik ein. Bitte gehen Sie nochmals zur Ausgangsfrage des Gedankenexperients zurück: Welcher Rechtsrahmen findet Anwendung? Es ist nicht ohne Grund heillos umstritten, ob ein übergesetzlicher Notstand gegeben sein könnte oder nicht! Übergesetzlich meint hier, dass keine gesetzliche Regelung existiert und ein allgemeinerer Notstandsgedanke Geltungskraft erlangt. Die "Renegade-Fall" Löschung ist daher aus meiner Sicht unbegründet. Ich füge sie wieder ein. J.-A. Koch 01:15, 24. Sep. 2007 (CEST)
[Bearbeiten] Änderungen an der Einleitung
Sehr geehrter Nutzer 84.142.77.43, ich hoffe Sie verstehen die Gründe für die Kürzung innerhalb der Einleitung.
Ein Satz wie: "Ist er wegen Tötung (zum Tode) zu verurteilen oder kann der Überlebende die Notwendigkeit der Tötung eventuell entschuldigen (zwar keine Rechtfertigungsmöglichkeit gegeben, da das Opfer den Täter nicht angreift, nicht dessen Rechtsgut "Leben" bedroht, aber das Handeln des Täters ist so verständlich, dass jede Rechtsschuld entfallen muss) oder gar rechtfertigen und wenn, mit welchen Argumenten und innerhalb welches Rechtsrahmens." ist einfach schwer zu lesen.
Ich werde diese Änderung aus zwei sachlichen Gründen entfernen.
1. Der Schlüsselsatz des Experiments wird inhaltlich und durch den Klammereinschub zu sehr verschachtelt, das Verständnis so unnötig erschwert. Der vormalig bestehende Satz war ausreichend prägnant um das Problem zu zeigen.
2. Ob es das Argument der "Entschuldigung" als Lösung gibt, hängt vom gewählten Rechtsrahmen ab. Das dies in Deutschland so sein mag, kann unter dem Punkt "Behandlung des Problems nach dt. Strafrecht" angesprochen werden. Den eingeschobenen Teilsatz verschiebe ich daher.
J.-A. Koch 19:38, 5. Mai 2007 (CEST)
Was soll denn bitte im Abschnitt zur rechtlichen Bewertung der Begriff "Rechtsschuld"? Ein solcher Begriff existiert im deutschen Recht nicht. Ich werde mir daher erlauben, dieses Wort in "Schuld im Rechtssinne" zu ändern.
Frank, 27. 2. 2008