Brandschatzung
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Brandschatzung ist die Zwangserhebung von Geldbeträgen (= Schatz) im feindlichen Lande (Kontribution) unter Androhung des Niederbrennens und der Plünderung der betroffenen Stadt oder Landschaft. Zuständig war der Brandmeister. Brandschatzung als Kriegsmittel war lange Zeit üblich (z. B. im Dreißigjährigen Krieg), ist aber völkerrechtlich heute nicht mehr zulässig. Im ursprünglichen Wortsinn handelt es sich also “nur” um die erpresserische Drohung, heute wird der Begriff auch für den aktiven Akt des Niederbrennens zum Zwecke der Verbreitung von Angst und Terror und zur Zerstörung von Lebensgrundlagen verwendet.
Siehe auch: Brandstiftung