Biergartenrevolution
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Als Biergartenrevolution bezeichneten Münchner Medien die von Brauereien und Lokalpolitikern organisierten Proteste, bei denen am 12. Mai 1995 rund 25.000 Münchner bei einer Demonstration zum Erhalt der Biergartenkultur auf die Straße gingen.
Ausgelöst wurden die Proteste durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der zum Schutz der Anwohner vor Lärm ein Vorziehen der Sperrstunde im Biergarten der Waldwirtschaft bei Pullach auf 21:30 Uhr angeordnet hatte. Die lokale Politik, Wirtschaftsverbände und Medien organisierten den "Volkszorn" und versprachen, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen.
Bereits in der Folgewoche der Proteste erließ die Bayerische Staatsregierung die Bayerische Biergartenverordnung, in der die Sperrstunde auf 23 Uhr festgeschrieben wurde. Die Klägervereinigung der Anwohner wehrte sich gegen die neue Rechtsgrundlage und hatte im Januar 1999 in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Das BVerwG bemängelte, dass die Biergartenverordnung keine Einschränkungen der Lärmemissionen machte und so die Anwohner übermäßig belaste.
Rechtzeitig zur Sommer- und Biergartensaison reagierte die Bayerische Staatsregierung im April 1999 und erließ eine neue Fassung der Bayerische Biergartenverordnung, nach der die Sperrstunde nur in traditionellen Biergärten auf 23 Uhr hinausgezögert und die Geräuschemissionen begrenzt wurden.