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Bauleistungsversicherung – Wikipedia

Bauleistungsversicherung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) schützt den Bauunternehmer vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie z. B. Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Die Laufzeit der Versicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes.

Der Bauunternehmer kann erst nach Abnahme seines Werkes durch den Bauherrn Vergütung von diesem verlangen. Wird z. B. ein Rohbau durch unvorhersehbares Hochwasser irreparabel beschädigt, muss der Bauunternehmer neu bauen, erhält aber vom Bauherrn erst bei Abnahme nur einmal das vereinbarte Entgelt.

Mit der Bauleistungsversicherung kann der Bauunternehmer für diese abermalige Leistung Ersatz erhalten.

Versicherungsvertragsrechtlich hat dies folgenden Hintergrund: Die Bauleistungsversicherung oder auch Bauwesenversicherung bzw. Bauversicherung wird von den Versicherern (Versicherungsgesellschaften) in zwei Hauptformen vertrieben. Einmal werden mit dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber“ (ABN) für einen Gebäudeneubau oder einen Gebäudeumbau alle Bauleistungen versichert. Zum Anderen werden mit dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU) Bauleistungen selbst, einschließlich Nebenleistungen, insbesondere für Bauunternehmer versichert. Dabei unterscheiden sich die beiden Bedingungswerke nicht besonders stark. Bei den Versicherungsausschlüssen und bei den Regelungen über die Entschädigung sind sie sogar in weiten Teilen identisch. Die deutlichsten Unterschiede finden sich zwischen den beiden Versicherungsarten der Bauleistungsversicherung in Bezug auf die Frage, was versichert ist.

Nach den ABN werden bei einem Gebäudeneubau oder einem Gebäudeumbau alle Bauleistungen versichert. Die Versicherung zielt also im Kern auf ein bestimmtes Gebäude und dient damit den Interessen insbesondere des Bauherrn aber auch den Interessen von Generalunternehmen bzw. -übernehmen, die mit Hilfe der ABN die Herstellung eines gesamten Gebäudes versichern möchten. Die versicherten Risiken bei den ABN bezeichnet man als Bauherrenrisiko und Unternehmerrisiko.

Demgegenüber zielen die Versicherungen nach den ABU nicht auf ein Gebäude, vielmehr auf Bauleistungen und Nebenleistungen und zwar solche des Bauhauptgewerbes, aber auch solche des Baunebengewerbes. Die Versicherung auf Grundlage der ABU ist damit die typische Versicherung für Bauunternehmer.

Fast eine eigene Art der Bauversicherung stellt eine Versicherung auf Grundlage der ABU dar, die über die sog. Zusatzklausel 64 auch diejenigen Schäden, die von einem Bauherrn selbst zu tragen sind, versichert. Da eine solche um Klausel 64 erweiterte ABU- Versicherung auch vom Bauherren selbst abgeschlossen werden kann (über die sog. Klausel 65), entsteht auf diese Weise recht eigentlich eine eigene Bauherrenversicherung. Sollen folglich alle Schäden für Bauleistungen an einem Objekt in Bezug auf Haftungsmöglichkeiten aller am Bauvorhaben Beteiligter versichert werden, so muss eine Mehrzahl von Versicherungen, nämlich eine Versicherung nach den ABN sowie eine nach ABU mit Klausel 65 abgeschlossen werden.


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