Basler Ausschuss
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Der Basler Ausschuss (Basel Committee on Banking Supervision of the Bank for International Settlements; in Deutschland oft auch fälschlicherweise als Baseler Ausschuss bezeichnet) wurde 1974 von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet.
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[Bearbeiten] Funktionsweise
Der Ausschuss tritt alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel zusammen. Seine Hauptaufgabe ist es, zur Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht beizutragen. Dafür arbeitet der Ausschuss Richtlinien und Empfehlungen aus, auf die sich die Aufsichtsbehörden eines Landes stützen können. Diese Richtlinien sind nicht rechtlich zwingend, sondern stellen lediglich Empfehlungen dar, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im Allgemeinen wird aber davon ausgegangen, dass die Empfehlungen übernommen werden, da die Richtlinien in Diskussion mit Banken und Aufsichtsbehörden in aller Welt entstehen.
[Bearbeiten] Mitglieder im Basler Ausschuss
Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika.
[Bearbeiten] Verhältnis zur deutschen Bankenaufsicht
Die Verlautbarungen des Basler Ausschusses sind nicht rechtlich bindend. Es handelt sich nur um die Formulierung von Richtlinien und Empfehlungen.
Die Empfehlungen werden aber in der Regel in nationales Recht in passender Form übernommen. Dies kann durch eine Richtlinie der EU und ein Umsetzungsgesetz in Deutschland erfolgen.
[Bearbeiten] Aufgaben und Ziele
Der Basler Ausschuss stellt ein Forum für regelmäßige Kooperation zwischen den Mitgliedern dar. Er trägt somit zur Verbesserung der Qualität und des Verständnisses von Bankenaufsicht weltweit bei durch:
- Informationsaustausch
- Verbesserung der Aufsichtstechniken
- Empfehlung aufsichtsrechtlicher Mindeststandards
Auf diese Weise trägt der Basler Ausschuss zur Stärkung des internationalen Bankensystems bei. Er schließt vorhandene Lücken im internationalen Bankaufsichtssytem.