Bürgersolaranlage
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Als Bürgersolaranlage bezeichnet man eine von Privatpersonen gemeinschaftlich betriebene Photovoltaikanlage. Es handelt sich dabei um eine Beteiligungsgesellschaft, in der die einzelnen Gesellschafter Beiträge investieren, die zur Schaffung einer gemeinsamen Solaranlage genutzt werden.
[Bearbeiten] Motivation
Die Motivation der Betreiber von Bürgersolaranlage liegt typischerweise in dem Wunsch Erneuerbare Energien zu fördern. Wenn Bürgersolaranlagen aufgrund der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz teilweise attraktive Renditen abwerfen, steht der finanzielle Erfolg immer mehr im Vordergrund. Die Dachflächen, die durch die Bürgersolaranlagen genutzt werden, stehen oft im Besitz der Gebietskörperschaften oder zunehmend von Industrien, die durch die Bereitstellung entsprechender Flächen an der Energiewende mitwirken wollen und eine Pacht erhalten.
[Bearbeiten] Organisation
Bürgersolaranlagen werden typischerweise in der Rechtsform einer KG oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben. Die Gesellschafter leisten einen festen Beitrag. Die Rückzahlung des Beitrags sowie einer Verzinsung erfolgt aufgrund der Zahlungen des lokalen Elektrizitätswerks für den erzeugten Strom. Da diese Vergütung mit 35 bis 46,75 Cent pro kWh etwa 10 mal so hoch ist, wie für Strom aus Kohlekraftwerken, weil er aus regenerativen Energien kommt, kann die Investition durch subventionierte Kredite der KfW und Banken finanziert werden. Es ergibt sich für die Gesellschafter ein Überschuss, der nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen anteilig ausgeschüttet wird.