Autonome Sozialistische Sowjetrepublik
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Als Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) wurde eine Gebietskörperschaft der Sowjetunion bezeichnet. Nach Artikel 82 der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken war eine Autonome Republik Bestandteil einer Sozialistischen Sowjetrepublik (SSR).
Es existierten von 1956 bis 1991 20 Autonome Sowjetrepubliken, die den namengebenden Nationalitäten eine gewisse Autonomie verschaffen sollten. In den meisten Fällen stellte die Titularethnie allerdings nur eine Bevölkerungsminderheit dar.
Ein wesentlicher Unterschied zu den Sozialistischen Sowjetrepubliken (SSR) war das fehlende Recht des Austritts aus der Sowjetunion, außerdem die Anzahl der in den Unionssowjet entsendeten Abgeordneten: Eine SSR entsandte 32, eine ASSR nur 11 Abgeordnete, ein Autonomes Gebiet fünf, ein Autonomer Kreis einen Abgeordneten.
[Bearbeiten] Liste
Der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik gehörten nach der sowjetischen Verfassung vom 7. Oktober 1977 folgende 16 Autonomen Sowjetrepubliken an:
- Baschkirische ASSR, Nachfolger: Baschkortostan
- Burjatische ASSR, Nachfolger: Burjatien
- Dagestanische ASSR, Nachfolger: Dagestan
- Kabardino-Balkarische ASSR, Nachfolger: Kabardino-Balkarien
- Kalmückische ASSR, Nachfolger: Kalmückien
- Karelische ASSR, Nachfolger: Republik Karelien
- ASSR der Komi, Nachfolger: Republik Komi
- ASSR der Mari, Nachfolger: Mari El
- Mordwinische ASSR, Nachfolger: Mordwinien
- Nordossetische ASSR, Nachfolger: Nordossetien-Alanien
- Tatarische ASSR, Nachfolger: Tatarstan
- Tschetscheno-Inguschische ASSR, Nachfolger: Tschetschenien und Inguschetien
- Tschuwaschische ASSR, Nachfolger: Tschuwaschien
- Tuwinische ASSR, Nachfolger: Tuwa
- Udmurtische ASSR, Nachfolger: Udmurtien
- Jakutische ASSR, Nachfolger: Sacha
Der Usbekischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte nur die Karakalpakische ASSR (heute Republik Karakalpakistan innerhalb Usbekistans) an.
Der Georgischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörten die Abchasische ASSR (heute Autonome Republik Abchasien) und die Adscharische ASSR (heute Autonome Republik Adscharien) an. Beide sind völkerrechtlich Teile Georgiens, erstere strebt jedoch nach Unabhängigkeit und besitzt dieses stabilisierte De-facto-Regime auch.
Der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte die ASSR Nachitschewan an, deren Nachfolger die Autonome Republik Nachitschewan innerhalb Aserbaidschans ist.
Ferner gab es zu früheren Zeiten u. a. die
- ASSR der Wolgadeutschen (ASSR Nemzew Powolschja): 19. Oktober 1918 (als sowjetische Arbeitskommune) bis 28. August 1941, seit dem 6. Januar 1924 als ASSR
- Autonome sowjetische Gebirgsrepublik: 20. Januar 1921 bis Juli 1924, danach in mehrere ASSR des Nordkaukasus aufgeteilt
- Moldauische ASSR (innerhalb der Ukrainischen SSR), später die um Bessarabien vergrößerte Moldauische SSR, heute Moldawien
1991 erklärten sich die Autonomen Sowjetrepubliken in Russland und die Karakalpakische ASSR in Usbekistan zu autonomen Gebieten mit der Bezeichnung Republik. Die Autonomen Sowjetrepubliken in Georgien und Aserbaidschan wurden zunächst aufgelöst, widersetzen sich allerdings bewaffnet der Aufhebung ihrer Autonomie.