Augustiner
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Als Augustiner werden Ordensgemeinschaften bezeichnet, die nach den Ordensregeln des Augustinus von Hippo leben. Neben den Augustinern selbst (Ordo Sancti Augustini OSA) folgen unter anderem auch die Dominikaner (ein Bettelorden) und die Prämonstratenser (ein Chorherrenorden) der Augustinusregel (eigentlich eine Mehrzahl von Versionen). Heute sind mit dem Begriff Augustiner meist die Augustiner-Chorherren oder der Augustinerorden (bis 1963 Augustiner-Eremiten) gemeint. Der weibliche Zweig sind die Augustinerinnen.
Die Augustiner siedelten sich seit 1340 in Böhmen an. Das erste Domizil errichteten sie in Raudnitz an der Elbe, das damals zum Bistum Prag gehörte. Eine weitere Klostergründung initiierte 1366 der Prager Propst Peter II. von Rosenberg in Wittingau.[1]
Der Reformator Martin Luther gehörte den Augustiner-Eremiten an. Am 17. Juli 1505 nahm ihn das Erfurter Augustiner-Kloster als Novizen auf. Im Herbst 1508 legt Luther sein endgültiges Mönchsgelübde ab. Johann von Staupitz entlässt Luther aus seiner Gehorsamspflicht gegenüber dem Augustiner-Orden 1518. Zunächst trägt Luther weiter die Mönchskutte, kritisierte diesen Orden später dann allerdings scharf.
[Bearbeiten] Bekannte Augustiner
- Thomas Gerhard Ring
- Martin Luther (1505-1518 in Erfurt und Wittenberg)
[Bearbeiten] Siehe auch
- Augustinerorden
- Augustinerkloster
- Augustiner-Bräu
- Augustiner-Discalceaten (Reformabspaltung der Augustiner-Eremiten, dem Abraham a Santa Clara angehörte)
- Augustiner-Chorherren.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Matthäus Klimesch: Norbert Herrmann's Rosenberg'sche Chronik, 1897