Architektur (Begriffsklärung)
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Architektur steht im allgemeinen für den strukturierten Aufbau eines komplexen Ganzen. Der Begriff wird in einem engeren (baulichen bzw. raum-schaffenden) und in einem weiteren (übertragenen) Sinne verwandt.
- In der engeren Bedeutung des klassischen Architekturbegriffs meint er die Kunst und / oder Wissenschaft des planvollen Entwurfs der gebauten menschlichen Umwelt, d.h. die Auseinandersetzung mit dem vom Menschen geschaffenen Raum und insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Mensch, (vom Menschen geschaffenen) Raum und Zeit. Siehe Architektur. Dabei schließt der klassische Architekturbegriff verschiedene Bedeutungsfacetten mit ein. Er steht
- klassischerweise für die Baukunst, die Schaffung und ästhetische Gestaltung von Bauwerken / baulichen Anlagen aller Art. Allerdings ist der Begriff des Bauens heute nicht mehr sehr scharf. In einer Erweiterung des Begriffs steht der Begriff Architektur heute im akademischen Diskurs oft allgemein für die Kunst des Schaffens und Gestaltens von Räumen allgemein.
- als Titel einer Bau-Typologie (hier auch mit Pluralbildung).
- als Bezeichnung für das Berufsfeld des Architekten.
- als Oberbegriff für die Werke der Architekten.
- als Bezeichnung für die Wissenschaft vom Bauen (weniger gebräuchlich Architektonik).
- Im übertragenen Sinne wird der Begriff für den strukturellen Aufbau einer Sache verwendet, wie zum Beispiel:
- einer (komplexen) Gedankenstruktur ("Gedankengebäude"), eines Textes oder eines Vertragswerkes (im Sinn von Strukturierung, Gliederung).
- eines Unternehmens oder einer Organisation, siehe zum Beispiel Politische Architektur Europas.
- von komplexen Maschinen, siehe zum Beispiel Rechnerarchitektur oder Prozessorarchitektur.
- eines Computerprogramms, siehe Softwarearchitektur und Architektur (Informatik).
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