Amtliche Prüfungsnummer
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Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P. - Nr.) ist die behördlich vergebene Nummer zur individuellen Kennzeichnung von Weinen oder Weinbränden, die bestimmten Qualitätskriterien genügen. Die amtliche Prüfungsnummer muss auf jeder Flasche sichtbar angebracht sein.
[Bearbeiten] Amtliche Prüfungsnummer für Deutschen Wein
Die amtliche Prüfungsnummer ist die jedem „Qualitätswein“ bzw. „Qualitätswein mit Prädikat“ (seit 2006 auch „Prädikatswein“) nach Deutschem Weinrecht zugeteilte Nummer, die das erfolgreiche Passieren der Qualitätsweinprüfung bestätigt. Aus ihr lässt sich der Abfüllbetrieb, das Jahr der Anstellung zur Qualitätsweinprüfung sowie die laufende betriebsinterne Nummer des Weines ablesen.
[Bearbeiten] Der Aufbau der amtlichen Prüfungsnummer
Die erste Ziffer kennzeichnet die Prüfstelle, die dem Wein die A.P.Nr. zugeteilt hat (1 = Koblenz; 2 = Wittlich,...). Die nächsten drei Zahlen stehen für die Gemeinde in der der Antragssteller seinen Betriebssitz hat. Die Ziffern fünf bis sieben sind die Betriebsnummer des Abfüllers. Die nächsten beiden Zahlen beziffern die Füllung eines Betriebes als laufende Nummer. Aus den letzten zwei Ziffern wird das Jahr der Weinabfüllung ersichtlich. Die Zahl 01 bezeichnet beispielsweise das Jahr 2001.
[Bearbeiten] Amtliche Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand
Die Amtliche Prüfungsnummer wird einem in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Weinbrand von staatlichen Qualitätsprüfungsämtern der Bundesländer jährlich nach einer analytischen und sensorischen Prüfung erteilt. Von einer sachverständigen Prüfungskommission wird der Weinbrand verdeckt nach Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack beurteilt. Die höchstmögliche Punktzahl beträgt 20. Ein Erzeugnis, das weniger als 15 Punkte bekommt, darf nicht als Weinbrand auf den Markt gebracht werden.