Abschleppseil
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Ein Abschleppseil ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge zum Abschleppen. Das Abschleppseil darf nach der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung nicht länger als fünf Meter sein (in Deutschland nach § 43 Abs.3 StVZO). Ein Abschleppseil muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch.
Ein Abschleppseil darf nur verwendet werden, wenn bei dem geschleppten Fahrzeug die Bremsen funktionieren und das abzuschleppende Kfz weniger als 4.000 kg zGG hat.
Um bei dem Wegfahren einen zu starken Ruck zu vermeiden, gibt es auch elastische Abschleppseile, entweder mit einem Gummi oder mit einer Schraubenfeder. Es existieren auch Abschleppseile, als Flachgurte in einem Rollengehäuse beiderseits federnd aufgewickelt. Die Federung dient dazu, dass das Seil immer gespannt ist.
Beim Abschleppen mit dem Abschleppseil ist in Deutschland auf öffentlichen Straßen das Einschalten der Warnblinkanlage beider Fahrzeuge notwendig.
Als Alternative zu Abschleppseilen existieren Abschleppstangen. Mit ihnen bleibt der Abstand zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug konstant.