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Öl-für-Lebensmittel-Programm – Wikipedia

Öl-für-Lebensmittel-Programm

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Öl-für-Lebensmittel-Programm (engl.: Oil-for-Food Programme) wurde ins Leben gerufen, um es dem Irak zu ermöglichen, auf dem Weltmarkt Öl gegen Lebensmittel, Medizin und weitere humanitäre Güter einzutauschen.

Eingeführt wurde das Programm von den Vereinten Nationen mit der Resolution 986 im Jahr 1995. Ende 2003 lief es nach mehr als zehn Verlängerungen endgültig aus.

Das Programm wurde 1995 von der amerikanischen Regierung unter Bill Clinton vorgeschlagen, um dem Vorwurf zu begegnen, vor allem die Zivilbevölkerung leide unter den Wirtschaftssanktionen gegen den Irak. Diese wurden in Folge des Zweiten Golfkriegs verhängt und sollten eine Entwaffnung von Saddam Hussein und dem Irak bewirken. Die Sanktionen endeten mit dem Einmarsch amerikanischer Truppen und der Machtübernahme der Koalitions-Übergangsverwaltung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Finanzieller Umfang

In den acht Jahren verkaufte der Irak auf dem Weltmarkt Öl im Gesamtwert von 65 Milliarden US-Dollar. Davon wurden 46 Milliarden für humanitäre Zwecke wie die Beschaffung von Nahrung und Medizin verwendet. Ein bedeutender Teil (25 Prozent ab Dezember 2000) wurden für Reparationszahlungen im Rahmen eines Entschädigungsfonds bereitgestellt. 2,2 Prozent kosteten die Überwachung und Durchführung des Programms. Auch die Waffeninspektionen im Irak wurden über das Programm finanziert.

[Bearbeiten] Straftaten

Lieferanten von Waren im Rahmen des Programms wurden regelmäßig genötigt eine "Sales and after Sales services charge" in Höhe von ca. 10% des Warenwertes an die irakische Regierung zu entrichten, damit Lieferungen die Grenzen zum Irak passieren durften. Diese Regelung wurde auf Anordnung des irakischen Vizepräsidenten vom August 2000 eingeführt.

Es handelte sich dabei um sogenannte Kick-Back-Zahlungen, welche gegen die Resolution 986 verstießen. Nach deutschem Außenwirtschaftsrecht handelte es sich dabei um eine Straftat nach § 34 Abs. 4 Außenwirtschaftsgesetz i.V.m. § 69e Außenwirtschaftsverordnung (Zeitgesetz). Auf Grund der im Volcker-Bericht der IIC dargelegten Feststellungen wurden auch in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der involvierten Unternehmen eingeleitet. Es kann nach diesen Erkenntnissen davon ausgegangen werden, dass ein nicht geringer Anteil der für Nahrung und Waren aufgewendeten Summen als Kick-Backs zweckentfremdet wurden, insbesondere da die beteiligten Unternehmen diese Aufschläge in ihrer Preiskalkulation regelmäßig berücksichtigten.

Es handelte sich bei solchen Zahlungen nicht um Bestechungsgelder bzw. "Schmiergelder" im Sinne des Strafrechts, da es sich nicht um Zahlungen zur Erlangung einer unrechtmäßigen Diensthandlung eines Amtsträgers im Sinne der §§ 334 ff StGB handelte und auch keine "unlautere Bevorzugung" durch einen Vertreter oder Angestellten des Vertragspartners im Sinne des § 299 Abs. 2 und 3 StBG gehandelt hat. Die Zahlungen verblieben laut den Erkenntnissen der IIC nicht bei den mit der Abfertigung der Lieferungen oder der Auftragsvergabe betrauten Amtsträgern, sondern kamen direkt dem Haushalt der irakischen Regierung zugute. Die irakische Regierung wäre jedoch als "Geschäftsinhaber" des die Aufträge vergebenden Handelspartners anzusehen und dieser kann nicht bestochen werden, da er vom Tatbestand der Bestechungsdelikte ausgenommen ist (vgl. auch Tröndle/Fischer zu § 299, RdNr. 11). Ausländische Amtsträger sind zwar im Sinne der §§ 334ff StGB den inländischen Amtsträgern gemäß § 1 IntBestG gleichgestellt, jedoch handelten die irakischen Amtsträger auf Weisung der irakischen Regierung und somit ihres Dienstherren. Sie erfüllten also im Gegensatz zu korrupten Beamten, welche gegen die Weisung des Dienstherren handeln, ihre Dienstpflicht indem sie der irakischen Regierung halfen in den Besitz von Geldmitteln zu gelangen. Eine Ahndung dieser Kick-Back-Zahlungen als Korruptionsdelitkte nach deutschem Strafrecht ist somit nicht möglich.

Weltweit stehen oder standen ca. 2.000 Unternehmen im Verdacht diese Aufschläge gezahlt zu haben.

[Bearbeiten] Literatur

  • Jeffrey A. Meyer, Mark G. Califano, Paul A. Volcker: Good Intentions Corrupted: The Oil-for-Food Scandal and the Threat to the U.N., New York: PublicAffairs 2006, ISBN 1-586-48472-9.
  • Ian Williams: 'Öl für Lebensmittel': Das Programm, der 'Skandal' und die Geschichte dahinter, in: Vereinte Nationen 55 (2007) S. 10-15.

[Bearbeiten] Weblinks


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