Öffentliches Interesse
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Öffentliches Interesse ist ein Rechtsbegriff, der sich auf die Belange des Gemeinwohls bezieht und sie von den Individualinteressen abgrenzt. Der Begriff gilt als unbestimmter Rechtsbegriff, dessen genaue Konturen in jedem Einzelfall von Juristen bestimmt werden. Naturgemäß spielt er im öffentlichen Recht und als „besonderes öffentliches Interesse“ auch im Strafprozessrecht eine Rolle.
[Bearbeiten] Siehe auch
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |