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Vereinstaler – Wikipedia

Vereinstaler

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Österreichischer Vereinstaler von 1866
Österreichischer Vereinstaler von 1866
Preußischer Vereinstaler von 1866
Preußischer Vereinstaler von 1866

Der Vereinstaler war die gemeinsame Silbermünze der Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins und zugleich die letzte deutsche Talermünze. Geschaffen durch den Wiener Münzvertrag von 1857, war er die Hauptkurantmünze zur Zeit der Silberstandardwährung bis 1871. 30 Vereinstaler wurden aus einem Pfund Feinsilber geprägt, bei einem Feingehalt von 900/1000 betrug das Gewicht 18,5 g. 1 Taler entsprach 30 Silbergroschen à 12 Pfennigen oder 30 Neugroschen à 10 Pfennigen. Neben den Umlaufprägungen gibt es auch zahlreiche Gedenkmünzen. Letztere besitzen die Wertangabe oftmals nur in Form einer Randschrift XXX ein Pfund fein.

Das Münzgesetz von 1873 wies dem Vereinstaler den Wert von 3 Mark zu. Er blieb bis zu seiner Außerkurssetzung 1907 ein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Im Gegensatz dazu waren die Silbermünzen des Kaiserreiches nur Scheidemünzen. Der Vereinstaler lebte in den 1908 eingeführten Drei-Mark-Stücken bis in die Zeit der Weimarer Republik fort. Heute entspricht das Silber-Feingewicht des Vereinstalers exakt dem der deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen.

[Bearbeiten] Geschichte

Mit dem Dresdner Münzvertrag vom 30. Juli 1838 war der Doppeltaler = 3 ½ Gulden als einheitliche Münze des Deutschen Zollvereins geschaffen worden. Er besaß Gültigkeit in den süddeutschen Zollvereinsstaaten, Preußen, Sachsen, Hessen-Kassel und den thüringischen Herzogtümern. Grundlage der Währung war das Silber, 7 Doppeltaler entsprachen einer Feinen Mark (ca. 234 g). Damit waren das preußische Münzsystem mit 14 Talern aus einer Feinen Mark und das süddeutsche Guldensystem mit 24 ½ Gulden aus einer Feinen Mark zusammengeführt. Bis 1853 traten dem Dresdner Münzvertrag unter anderem noch Anhalt, Oldenburg, Braunschweig und Hannover bei.

Seit 1838 gab es somit schon (fast) eine einheitliche deutsche Währung, da ja ein „norddeutscher“ Doppeltaler = 3 ½ Gulden „süddeutsch“ = 3 Gulden „österreichisch“ entsprach. Das praktische Problem bestand nur darin, dass das Kleingeld der Taler- und Guldenländer nur mit „Verlust“ ineinander umtauschbar war und viele ältere, noch nicht verrufene Kleinmünzen des 18. Jahrhunderts umliefen.

Der Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 bezog schließlich auch Österreich sowie fast alle weiteren Zollvereinsstaaten in die Münzunion ein. Als Hauptsilbermünze wurde der einfache und doppelte Vereinstaler eingeführt, dessen Basis das Zollpfund von 500g war.

Mit dem Ausscheiden von Österreich und dem Ende des Deutschen Bundes nach der Niederlage im Deutschen Krieg 1866 endete die österreichische Talerprägung. Auf dem Gebiet des späteren Deutschen Reiches wurden noch bis zur Einführung der Goldmark 1871 Vereinstaler geprägt, der letzte Doppel-Vereinstaler war eine Gedenkmünze anlässlich der goldenen Hochzeit des sächsischen Königspaares im Jahre 1872.

Als Silber-Kurantmünze passte der Vereinstaler nicht mehr in das Mark-System mit seinem Goldstandard. Die Zweitaler-Stücke deutschen Gepräges wurden am 15. November 1876 ungültig, die österreichischen Vereinstaler am 1. Januar 1901. Die einfachen Vereinstaler deutschen Gepräges blieben bis zum 1. Oktober 1907 gesetzliche Zahlungsmittel im Wert von 3 Mark. Der Taler war in der Bevölkerung derart populär, das ab 1908 Reichsmünzen im Wert von 3 Mark bis in die Zeit der Weimarer Republik geprägt wurden.

Sächsischer Vereinstaler von 1871 als Gedenkmünze anlässlich des gewonnenen Deutsch-Französischen Krieges
Sächsischer Vereinstaler von 1871 als Gedenkmünze anlässlich des gewonnenen Deutsch-Französischen Krieges

[Bearbeiten] Numismatische Bedeutung

Da der Vereinstaler während der längsten Zeitspanne des Deutschen Kaiserreiches kursgültig war, bildet er für Münzsammler die logische Erweiterung des Sammelgebietes „Deutsches Reich“. Der besondere Reiz liegt darin, dass er von fast allen Mitgliedern des Deutschen Bundes geprägt wurde, einschließlich Österreichs und Liechtensteins. So gibt es auch Vereinstaler der nach 1866 erloschenen Staaten Hannover, Nassau, Hessen-Homburg und Hessen-Kassel sowie der Freien Stadt Frankfurt. Ausnahmen bildeten lediglich die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, die dem Deutschen Zollgebiet erst 1888 beitraten. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die dem Deutschen Zollverein erst mittelbar über den Norddeutschen Bund beitraten, bezeichneten ihre letzten Taler nicht explizit als „Vereinstaler“.

Da Vereinstaler wesentlich weniger gesammelt werden als nach 1871 geprägte Münzen, liegen die Preise für Vereinstaler auch nur bei einem Bruchteil derjenigen von Silbermünzen des Kaiserreichs mit vergleichbaren Erhaltungen und Auflagen.

[Bearbeiten] Siehe auch

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