Sperrgebiet
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Als Sperrgebiet wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Zivilbevölkerung nicht zugänglich ist.
Die meisten Sperrgebiete sind militärischer Natur (beispielsweise Truppenübungsplätze oder Grenzsicherungsanlagen), sie können aber auch dem Natur- und Artenschutz dienen. Auch durch Unfälle verseuchtes Gelände kann zum Sperrgebiet erklärt werden, wie dieses nach dem Reaktor-Unfall von Tschernobyl geschehen ist.
Meistens verweisen Hinweisschilder auf Militärisches Sperrgebiet und es wird dabei darauf verwiesen, dass bei Betreten desselben von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könne. Erweitert wird das Sperrgebiet durch die so genannte Sperrzone. Dort ist oft das Fotografieren untersagt und es können unvermittelt Kontrollen durch zuständiges Personal durchgeführt werden. Eines der berühmtesten militärischen Sperrgebiete ist die Area 51.
Im Kriegsfalle wird als Sperrgebiet ein Seegebiet bezeichnet, das von einer der kriegsführenden Parteien zum Kriegsgebiet erklärt wurde und in dem Schiffe jeglicher Art ohne Warnung angegriffen und versenkt werden. Dieses ist besonders als Warnung an Nationen gedacht, die versuchen, das Gebiet zu durchqueren, auch wenn sie nicht zu den Kriegsgegnern zählen, um den Feind mit Material zu versorgen.
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[Bearbeiten] DDR
Entlang der innerdeutschen Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bestand seit 1954 auf dem Gebiet der DDR offiziell ein „Sperrgebiet“. Dieses setzte sich zusammen aus einem „10-m-Kontrollstreifen unmittelbar entlang der Grenze“, einem 500 Meter breiten „Schutzstreifen“ sowie einer „5-km-Sperrzone“. Der zehn Meter breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint oder mit Selbstschussanlagen ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde nach und nach vollständig von Bebauung und Bewuchs geräumt. Das Betreten des „Schutzstreifens“ oder der „Sperrzone“ war von besonderen Voraussetzungen abhängig, für Anwohner etwa durch einen Vermerk im Personalausweis, für Besucher durch einen extra auszustellenden „Passierschein“. „Unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden 1952 in der „Aktion Ungeziefer“ beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume“ zwangsweise umgesiedelt.[1].
[Bearbeiten] Luftfahrt
Für den Flugverkehr gesperrte Gebiete (engl.: Prohibited Area) werden auf Luftfahrtkarten mit P gekennzeichnet - z. B. ED-P71 (Nordeuropa Deutschland Sperrgebiet Nr. 71). Diese Sperrgebiete haben eventuell eine Obergrenze bezogen auf die Flughöhe oder nur bestimmte Zeiten, in denen sie aktiv sind. Eine Anfrage über Funk bei der Flugsicherung kann Klarheit darüber schaffen.
[Bearbeiten] Sonstiges
Umgangssprachlich wird der Sperrbezirk (amtlicher Name für ein Areal, in dem Prostitution verboten ist) bisweilen fälschlich als „Sperrgebiet“ bezeichnet.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Ilona Rothe & Lutz Jödicke (Hrsg./Redaktion): Zwangsaussiedlungen in Deutschland - Erlebnisberichte - Dokumente - Aktion "Ungeziefer" Juni 1952, Aktion "Kornblume" Oktober 1961. Ein Material des regionalen Arbeitskreises Thüringen des Bundes der in der DDR Zwangsausgesiedelten. Erfurt, Selbstverlag, Oktober 1992