Roséwein
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Roséweine sind sehr hellfarbige Weine aus roten Trauben, die wie Weißwein vinifiziert werden. Die Beeren dürfen dabei nicht oder nur wenige Stunden auf der Maische liegen. Je nach Intensität des Kontaktes mit den Beerenhäuten ist der Roséwein unterschiedlich stark gefärbt, das Farbspektrum reicht von lachsfarben bis zu kirschrot.
[Bearbeiten] Herstellungsverfahren
- Die roten Trauben werden unzerkleinert gekeltert, abgepresst und dann wie Weißwein ohne Schalen vergoren. Dies liefert Weißherbste bzw. sehr helle Roséweine.
- Die roten Trauben werden erst nach zwei bis drei Tagen auf der Maische abgepresst, was Roséweine mit deutlich roter Farbe ergibt.
- Aus dem Gärbehälter für Rotwein werden nach 12 - 48 Stunden ca. 10-15 % des Mostes ohne Pressung abgezogen und anschließend als Roséwein vinifiziert. Diese so genannte Saignée-Methode hat den Nebeneffekt, dass der verbleibende Rotwein aufgrund des dann größeren Anteils an Schalen höhere Konzentration erhält.
- Weißwein wird mit 10 – 20 % Rotwein vermischt. Dieses Verfahren wird allgemein zur Herstellung von Roséschaumweinen genutzt (auch für Roséchampagner), ist ansonsten aber nicht zulässig.
- Rotwein wird durch starkes Schönen von Tanninen befreit und durch Behandlung mit Aktivkohle aufgehellt.
Nach der Saignée-Methode hergestellter Roséwein ist somit ein Nebenprodukt der Rotweinbereitung. Andere Winzer verwenden für ihre Roséweine den Ertrag junger Rebanlagen, die weniger konzentrierte, aber fruchtigere Weine liefern. Daher sind etwa in vielen französischen Appellationen für Rotweine auch Roséweine eingeschlossen. Beispiele hierfür sind die Côtes du Rhône, Côtes de Provence , Rosé d'Anjou und Bordeaux Clairet. Als bester Roséwein Frankreichs gilt der Tavel, der auch einige Jahre Flaschenreife verträgt.
Roséwein muss nach deutschem Weinrecht im Unterschied zum Weißherbst nicht zu 100 % aus der selben roten Rebsorte hergestellt werden. Ein Verschnittanteil von bis zu 15 %, bzw 25 % inklusive der Süßreserve ist bezeichnungsunschädlich. Beispiel: Ein Rüdesheimer Burgweg Spätburgunder Rosé darf 15 % Blauen Portugieser enthalten. Nicht zu verwechseln mit dem Rosé ist der Rotling, der aus Rotwein- und Weißweintrauben gekeltert wird.
In einigen Weinbaugebieten sind zu einem gewissen Anteil auch weiße Rebsorten für den Rotwein zugelassen. Beispiele hierfür sind Châteauneuf-du-Pape und Côte-Rôtie im französischen Rhônetal sowie der italienische Chianti. In diesem Falle handelt es sich dennoch weder um Roséwein noch um einen Rotling.