Rektor
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Der Rektor (lat. rector = Leiter) ist entweder der Leiter einer Schule (jedoch nicht eines deutschen Gymnasiums oder einer Gesamtschule, dort ist oft die Bezeichnung Direktor üblich (Amtsbezeichnung: Studiendirektor oder Oberstudiendirektor), auch nicht einer österreichischen Schule) oder das akademische Oberhaupt einer Hochschule. Letzterer kümmert sich im Gegensatz zum Kanzler um repräsentative Aufgaben sowie die Ausrichtung der Lehre und Forschung innerhalb des möglichen Rahmens. In anglikanischen Kirchengemeinden wird der ranghöchste Priester meist mit dem Titel "Rektor" bezeichnet.
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[Bearbeiten] Rektor an einer Hochschule
Anstelle von Rektor wird in einigen (neueren) Hochschulverfassungen auch die Bezeichnung Präsident verwendet. Die Hochschulverfassung legt die Entscheidungsbefugnisse von Rektoren oder Präsidenten fest. Präsidenten verfügen in der Regel über mehr Entscheidungsbefugnisse als Rektoren, die traditionell von Entscheidungen des akademischen Senats der Hochschule abhängig waren.
Die traditionelle Anrede für Rektoren an Universitäten lautet: "Eure Magnifizenz". Diese Form der Anrede wird vor allem noch an Traditionsuniversitäten gebraucht, wo sie bei offiziellen Anlässen nach wie vor üblich ist.
Ein Rektor kann Professor sein, wird allerdings für die Zeit seiner Tätigkeit (anders als die meisten Dekane oder Prorektoren) von der üblichen Tätigkeit freigestellt.
In der frühen Neuzeit konnte der nominelle Rektor einer Universität auch der Landesfürst sein.
[Bearbeiten] Rektor an einem Gymnasium in der Schweiz
Die Schweizer Gymnasien werden von einem Rektor geführt, dessen Funktion mit jener des Direktors an deutschen Gymnasien vergleichbar ist, und je nach Schulgröße einem oder mehreren Prorektoren, vergleichbar mit dem/den stellvertretenden Schulleiter/n in Deutschland.
[Bearbeiten] Rektor in der katholischen Kirche
Hauptartikel: Rector ecclesiae
In der Katholischen Kirche ist der Rektor der oberste Geistliche einer Kirche, die nicht Pfarrkirche ist, zum Beispiel in einem Krankenhaus.